Auszahlung von Fluthilfen kann beginnen
Auch der Bundesrat stimmt dem Milliardenfonds zu / Mahnung zu besseren Versicherungsschutz
Berlin (dpa/nd). Die Auszahlung aus dem Milliarden-Fluthilfefonds von Bund und Ländern an Opfer des Juni-Hochwassers kann beginnen. Zwei Tage nach dem schwarz-gelben Bundeskabinett billigte am Freitag auch der Bundesrat in einer Sondersitzung die Verordnung zur Verteilung und Verwendung der Fondsgelder. Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) bedankte sich für die Solidarität. »Ich freue mich, dass die Länder in dieser Krise solidarisch füreinander einstehen. Sachsen ist für diese schnelle Hilfe dankbar.«
Der bis zu acht Milliarden Euro umfassende Fonds war im Eilverfahren nach Verhandlungen von Bund und Ländern vor Wochen eingerichtet worden. Jetzt stehen die Details. Seit Juni flossen bereits Soforthilfen. Zusätzlich werden voraussichtlich rund 360 Millionen Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds erwartet, die Bund und Ländern je zur Hälfte zugutekommen sollen. Vertreter der Länder pochten erneut auf mehr Versicherungsschutz der Bürger und Firmen sowie zügigere Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte, das Ausmaß der Elementarschadensversicherung sei deutschlandweit noch unzureichend: »Der Staat kann nicht immer auf diesem Niveau helfen.« Dies könne kein Dauerzustand sein, nötig sei eine Durchversicherung. Tillich mahnte, die Debatte um mehr Hochwasserschutz dürfe nicht vergessen werden. »Wir müssen auf das nächste Hochwasser besser vorbereitet sein.« Absoluten Schutz werde es aber nicht geben.
Geplant ist eine stufenweise Auszahlung der Gelder aus dem Fluthilfefonds, da die endgültige Schadenssumme noch nicht feststeht. Der Bund finanziert den Fonds vor und erhöht entsprechend seine Neuverschuldung. Die Kosten zur Beseitigung der Flutschäden an der Infrastruktur - etwa an Autobahnen, Bundesfernstraßen und am Bahnnetz - schultert der Bund aber allein. Damit reduziert sich die zwischen Bund und Ländern aufzuteilende Summe auf 6,5 Milliarden Euro. Sachsen erhält als erste Rate eine Summe von 890 Millionen Euro. Nach dem Verteilerschlüssel stehen dem Freistaat 28,78 Prozent des gesamten Fonds zu. Das sind rund 1,7 Milliarden Euro.
Privathaushalte und Firmen können aus dem Fonds Schäden bis zur Höhe von 80 Prozent ersetzt bekommen. Der Eigenanteil Geschädigter liegt somit bei 20 Prozent. Versicherungsleistungen haben Vorrang vor staatlicher Hilfe. Jedoch kann der Eigenanteil Betroffener auch durch private Versicherungen abgedeckt werden. Für Härtefälle ist eine Einzelfallreglung möglich. Die Schäden von Kommunen werden komplett aus dem Fluthilfefonds gedeckt. Schäden, die unmittelbar durch Starkregen entstanden sind, können laut Verordnung nicht ersetzt werden.
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