Wahn und Wahnwitz

Gehört ein Liebeskranker in die Psychiatrie?

  • Wolfgang Schmidbauer
  • Lesedauer: 8 Min.

Nach seiner umstrittenen siebenjährigen Zwangsunterbringung in psychiatrischen Einrichtungen wurde Gustl Mollath per Gerichtsbeschluss im August 2013 entlassen. Das Verfahren, das im Jahr 2006 zu seiner Einweisung führte, soll nun neu aufgerollt werden.

Die Geschichte des Falls Gustl Mollath beginnt als eine schicksalhafte Liebesgeschichte. Die späteren Eheleute hatten sich 1978 kennen gelernt. Mollath war damals 22 Jahre alt. Seine spätere Frau Petra arbeitete von 1990 an als Vermögensberaterin. Sie heirateten 1991. Zehn Jahre später, im August 2001, kam es nach Angaben der Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung zu einer tätlichen Auseinandersetzung. 2002 zog Petra aus.

Während die Ehefrau Karriere machte, brach Mollath sein Studium ab und machte sich schließlich mit einem eigenen Geschäft selbstständig. Nach Aussage der Ehefrau musste sie ihn ständig unterstützen.

Mollath beschreibt seine Ehe bis heute als absolute Vertrauensbeziehung und seine Ehefrau Petra als den wichtigsten Menschen in seinem Leben nach seiner verstorbenen Mutter. Er war eifersüchtig. Es gab Streitigkeiten, Trennungs- und Versöhnungsszenen. Erst als die Ehefrau einen anderen Mann kennen lernte und sich scheiden lassen wollte, wurde aus der intimen Dauerkrise eine öffentliche Tragödie. Mollath verfolgte seine Frau mit Briefen und Telefonaten, bedrohte sie, schoss Fotos von ihr und ihrem neuen Partner.

Mollath habe sie schon vor der Ehe geschlagen, ebenso auch seine Mutter. Schon schon in den Anfangsjahren der Ehe, während der 1990er, sei sie mehrmals wegen Gewalttätigkeiten Mollaths zu ihrer Familie geflüchtet. Dies könnten ihre Familienangehörigen und auch Zeugen außerhalb der Familie bezeugen. Sie sei trotz deren Rat wieder zu Mollath zurückgekehrt, weil Mollath immer versprochen habe, sich zu ändern, und sie Mitleid mit ihm gehabt habe. Mollath habe mehrmals versucht, sich das Leben zu nehmen, erstmals noch vor dem Schulabschluss. So die Ehefrau in einem Zeitungsinterview.

Indem die Ehefrau Gewalttätigkeiten hinnimmt und ihre eigene emotionale Abhängigkeit pseudosouverän als »Mitleid« auslegt, versagt sie in ihrer Aufgabe, die Beziehung vor destruktiven Übergriffen zu schützen. In solchen Ehen entwickelt sich eine Partnerschaft außerhalb der Legalität. Die Partner sind zunächst überzeugt, dass sie einander im Dienste der Liebe »alles« verzeihen müssen, auch Verhalten, über das nach einem empfindlicheren Rechts- und Realitätssinn nur ein Gericht entscheiden sollte. Ich kann mir gut vorstellen, dass beide in vertraulichen Stunden darüber plauderten, mit welchen Tricks Vermögensberater ihren Kunden Steuern sparen. So gewinnt Mollath sein »Insiderwissen«, von dem der Prüfbericht der Bank spricht. Im Zerfall solcher Bündnisse wird oft (und auch hier) der Partner zum Rächer.

Mollath hat seine Frau erst in der Reaktion auf ihre Anzeige einer Gewalttätigkeit denunziert. Er schrieb ein Dossier über ihre Schwarzgeldgeschäfte im Dienst einer Bank, in der grandiosen Unterstellung, er müsse sie von diesem Arbeitgeber »retten«.

Seit sie sich scheiden lassen wollte, kämpfte Mollath mit allen verfügbaren Mitteln gegen die Verschwörung, welche er für die Verwandlung seiner Frau in eine Betrügerin und Verräterin verantwortlich machte. Es ist eine Tragödie, dass niemand in dem zuwendungsbedürftigen, hochgradig verängstigten Mann einen Liebeskranken erkannte. Diese Diagnose ist heute unmodern geworden; von den vielen und oft bizarren Versuchen, den Verlust des Liebesobjekts abzuwehren, hat jeder eine eigene Schublade im Apothekenschrank der Psychiatrie bekommen - Depression, Paranoia, Stalking, querulatorische Entwicklung, Schizophrenie.

Die weitere Dynamik kann ich mir in dieser Form in keinem anderen europäischen Land vorstellen. Nirgendwo sonst werden Liebeskämpfe mit so grausamem Ernst bis zum Letzten ausgetragen. Zuerst »gewinnt« die Ehefrau. Sie zieht die Justiz auf ihre Seite. Ihr Mann verfolgt sie mit einem Wahnsystem! Der von dem »uneinsichtigen« Liebeskranken genervte Richter verweigert ihm eine angemessene Verteidigung und lässt ihn zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Abteilung verfrachten. Dort soll er »begutachtet« werden.

Wer einen Psychiater als wohlwollenden Arzt anerkennt, hat viel bessere Chancen, ein freundliches Urteil über seinen seelischen Gesundheitszustand zu erhalten, als der Misstrauische und Feindselige, der die gute Absicht des Doktors leugnet und in ihm einen Handlanger mafiöser Mächte vermutet. Das ist unprofessionell, aber verständlich. Der Psychoanalytiker würde vom Agieren einer negativen Gegenübertragung sprechen.

Mollath ist intelligent, extrem misstrauisch, rechthaberisch und stur. Wer mit ihm eine gute, anerkennende Beziehung aufbauen kann wie seine Freunde und sein Anwalt, erntet auch Anerkennung, Dankbarkeit und Bemühen um Normalität. Wer ihn in Frage stellt und seine Sicht der Dinge anzweifelt, erntet Verachtung und kompromissloses Misstrauen. Staatsanwaltschaft, Gericht, psychiatrische Gutachter finden Mollath zu verrückt, um sich ernsthaft mit seiner Anzeige über die Schwarzgeldgeschäfte zu befassen.

Mollath gibt nicht auf. Er gewinnt Verbündete, die nicht an seiner Darstellung zweifeln. Vor allem aber wechselt der Zeitgeist. Die Banken verwandeln sich aus den gütigen Müttern des Sparbuchs in Vampire des Raubs an unseren Steuergeldern. In den Augen einer wachsenden Medien-mehrheit wird Mollath ein Held, ein unerschrockener Sankt Georg im Kampf gegen den Drachen. Das gelingt umso besser, als jetzt endlich ein Revisionsbericht der angeschuldigten Bank auftaucht, den diese gewissenlos zurückgehalten hat. Er bestätigt, dass Vermögensberater in der Tat ihren Kunden geholfen haben, ihr Geld in der Schweiz vor dem Zugriff des deutschen Fiskus zu sichern.

In der folgenden Medienschelte gegen die Justiz ist Mollath nun mit einem Schlag die verfolgte Unschuld. Die Psychiater werden zu Sündenböcken. Ist es nicht völlig unerträglich, dass sie Mollath aufgrund der Aktenlage für unzurechnungsfähig erklärten, statt mit ihm persönlich zu sprechen? An anderer Stelle steht freilich, dass Mollath sich fast durchweg einem Gespräch mit dem gutachtenden Psychiater verweigert hat. Wollte dieser seine Aufgabe erfüllen, musste er tun, was heute alle empört. Und der Psychiater muss gutachten; man kann sich den Lärm vorstellen, wenn er das bei einem Sexualtäter verweigert, weil dieser nicht mit ihm reden will.

Wer sich mit Persönlichkeitsstörungen ein wenig auskennt, wird sich nicht wundern, dass Mollath ein scharfsinniger Beobachter und gnadenloser Aufklärer jedes Unrechts ist, das ihm angetan wurde. Seine Lebensgeschichte spricht dafür, dass er an einer Störung des Selbstgefühls im Sinn einer dauernden Adoleszenz leidet und jenen Zustand schwer herstellen kann, den man »erwachsen« nennt. Er ist immer auf der Suche nach seinem Ort in der Gesellschaft, hat viele Fähigkeiten, aber zu wenig inneren Halt, um in eine normale berufliche Laufbahn zu finden. Diese Dynamik wurde in dem einzigen Scherz deutlich, den Mollath während der Talkshow bei Beckmann (15. August 2013) versuchte. Während er sonst entrechtet und gequält worden sei und stets die Zwangsmedikation fürchtete, habe er sich auf der so genannten Jugendstation in der Vollzugsanstalt Straubing wohler gefühlt, weil er dorthin am besten passe. Als er die Verwirrung des Talkmasters bemerkte, setzte Mollath mit gequältem Lächeln hinzu: »weil ich mich selbst jung fühle ... das ist ein Scherz!«

Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie unterzubringen, widerspricht krass dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Selbst die am meisten parteiische Richterin von allen, die Ex-Ehefrau, bestätigte, dass er nur gewalttätig wurde, wenn er sich total in die Enge getrieben fühlte.

Die Freunde und Unterstützer, die sich jetzt um Mollath versammelt haben, sollten gut auf ihn aufpassen. Es gibt keinen Sieg in einem Rosenkrieg, schon gar keinen nachträglichen. Nach dem Bericht der Ex-Ehefrau war Mollath oft suizidal. So lange er eingesperrt war, hat ihn die Hoffnung auf Freiheit beschwingt. Jetzt ist er frei, aber dem Anschein nach nicht für einen Neuanfang, sondern für die Suche nach einem verlorenen Glück und nach dem letztlich schalen Genuss des Rechthabens und der Entschädigung für das ihm Angetane.

Wie Michael Kohlhaas ist auch Gustl Mollath eine deutsche Geschichte. Sie beginnt mit der grandiosen Erwartung, in einer Liebesbeziehung eine Bewegung zu zweit, eine eigene Sekte, ein soziales Gebilde zu finden, das omnipotent über dem Gesetz steht und alle Zweifel am des eigenen Selbstgefühl beseitigt. Im Scheitern dieses Glaubens wächst die Überzeugung, nun auch persönlich über dem Gesetz zu stehen und daraus das Recht abzuleiten, notfalls durch Gewalt die Bösewichte daran zu hindern, in ihren kriminellen Bewegungen fortzufahren.

Deutsch ist nicht nur diese Bereitschaft zum totalen Krieg, sondern auch die Art, wie die Geschichte über sie in den Medien erzählt wird. 1945 wurde in Monatsschnelle aus einem Volk von Tätern ein Volk von Opfern. Ähnlich ist in den Berichten aus dem Beteiligten an einer Schlammschlacht der weiße Ritter geworden, der den Bankendrachen bekämpfte und dafür jahrelang unschuldig eingesperrt wurde. Mollath stilisiert sich bis in seine Metaphorik hinein (»wie in Deutschlands dunkelsten Zeiten«) als Opfer von Richtern und Ärzten. Sein Fall beweise, wie rasch Unschuldige von Psychiatern weggesperrt werden. Wer Volkes Zorn in Leserbriefen zur Kenntnis nimmt, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es ein zentrales Bedürfnis der deutschen Bevölkerung ist, sich mit Opfern zu identifizieren.

Zwischen den Medienszenarien »Wegsperren und zwar für immer« und »Unschuldige zu Geisteskranken gemacht!« suchen fehlbare Experten ihren Weg; durch Lärm und Druck werden ihre Urteile nicht brauchbarer. Mollaths Geschichte ist alles andere als ein Beweis dafür, dass Personen »einfach so« für unzurechnungsfähig erklärt und weggesperrt werden. Wer nur ein wenig Informationen über die Hintergründe gewonnen hat, wird ein tragisches Geschehen wahrnehmen, in dem die Persönlichkeitsproblematik des Verurteilten und die mangelnde Professionalität der Experten unheilvolle Wechselwirkungen entfalteten. Das Resultat war erbärmlich.

Das deutsche Publikum aber wünscht sich unschuldige Opfer und verwerfliche Täter. Die Unfähigkeit zur Trauer hat nicht nur den Scheidungskrieg der Mollaths ausgelöst, sie fixierte auch das »Alles oder Nichts« in den Beteiligten und prägt die öffentlichen Reaktionen.

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