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Abgrund hinterm Gartenzaun

Sassnitzer Einwohner müssen Häuser an der Steilküste Rügens wegen Abbruchgefahr räumen

  • Lesedauer: 3 Min.
Die Ostsee nagt weiter an den bebauten Steilküsten auf der Insel Rügen (Mecklenburg-Vorpommern). Jetzt hat der Kreis Häuser von zwei Sassnitzern und Grundstücke der Stadt wegen Abbruchgefahr gesperrt. Anwohner sprechen von Enteignung und sehen das Land in der Pflicht. Das will frühestens 2016 die Wellenbrecher verstärken.

Sassnitz (dpa/nd). Wegen der Gefahr von Steilküstenabbrüchen ist in Sassnitz auf der Insel Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) ein rund 100 Meter breiter und etwa 30 Meter tiefer Hangabschnitt gesperrt worden. Betroffen sind nach Angaben des Landkreises Grundstücke von zwei Anwohnern sowie der untere Teil einer Straße.

Hintergrund ist ein vom Kreis in Auftrag gegebenes hydrologisches Gutachten, wonach weitere Abbrüche in dem Bereich zu erwarten seien. Der Hang, an dessen Klifffuß marine Kräfte wirkten, sei sehr steil. Deshalb könnten von oben Sand- und Mergelschichten nachbrechen, sagte der Chef des beauftragten Ingenieursbüros Wastra-Plan, Jörg Gothrow, am Mittwoch. Vor drei Jahren waren in diesem Bereich bereits Kliffabschnitte samt Hecke in die Tiefe gestürzt, worauf der Kreis das Gutachten in Auftrag gab und jetzt die Nutzungsverbote aussprach.

Der von der Sperrung betroffene Sassnitzer Thomas Kaul geht rechtlich gegen das Nutzungsverbot vor. Er habe beim Verwaltungsgericht Greifswald einen Antrag auf aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gestellt, sagte er. Auf seinem Grundstück ist ein 1500 Quadratmeter großes Areal mit Garagen und Büro von der Sperrung betroffen. Der Nachbar, ein 78-jähriger Rentner, musste sein Wohnhaus räumen.

Kaul kritisierte, Land und Kommune würden ihrer Sicherungspflicht der Küstenschutzanlagen nicht nachkommen. Zudem forderte er eine genaue Untersuchung der Ursachen. Er vermutet, dass nicht mehr bewirtschaftete Meliorationsgräben und zugewachsene Abflüsse im benachbarten Nationalpark Jasmund dafür sorgen, dass das Wasser nicht ablaufe und deshalb das Kliff aufweiche. Das Nutzungsverbot sei einer Enteignung gleichzusetzen, sagte Kaul.

Die Küstenrückgangsrate betrug nach Angaben des Landes an dieser Stelle seit 1929 durchschnittlich 4,5 Meter in zehn Jahren. Das Land kündigte an, die vorhandenen vier Wellenbrecher zu verstärken, um zwei weitere zu ergänzen und den Steinstrand mit einer Geröllschüttung aufzustocken. Die Arbeiten könnten jedoch frühestens 2016 beginnen, hieß es aus dem Umweltministerium. Denn das Geld dafür, rund 4,9 Millionen Euro, soll erst im Doppelhaushalt 2016-2017 bereitgestellt werden.

Einen Stopp der Küstenerosion erwartet das Ministerium nach der Millionensanierung der Schutzanlagen allerdings nicht. »Die vorgesehenen Küstenschutzmaßnahmen können den natürlichen Küstenrückgang verzögern, aufhalten sicher nicht«, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Unklar bleibt, ob die jetzt und künftig betroffenen Anwohner Entschädigungsleistungen erhalten. Der Etat für den Küstenschutz sieht nach Angaben des Ministeriums keine Entschädigungsregelungen vor.

Mecklenburg-Vorpommern hat insgesamt eine Küstenlänge von etwa 2000 Kilometern und damit die längste Küste aller deutschen Bundesländer. Den Großteil davon nimmt die Vorpommersche Bodden- und Haffküste ein, denn die Küste im östlicheren Landesteil ist besonders stark durch Lagunen und Meerengen gegliedert. Die Außenküste ist etwa 350 Kilometer lang, große Teile davon sind Steilküste.

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