Ermittler hören Telefonate von Anwälten und Mandanten ab
Deutscher Anwaltverein spricht von »elementarem Verstoß gegen unseren Rechtsstaat«
Berlin (nd). Laut einem Medienbericht haben bundesdeutsche Ermittlungsbehörden offenbar über Jahre hinweg Telefonate abgehört, die Strafverteidiger mit ihren Mandanten führten. Wie der »Spiegel« meldet, seien diese Mitschnitte in etlichen Fällen rechtswidrig protokolliert, ausgewertet und zum Teil jahrelang aufbewahrt worden. Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg wird in dem Magazin mit den Worten zitiert, dies sei ein »elementarer Verstoß gegen unseren Rechtsstaat«. In Zeiten, »in denen Geheimdienste wie die NSA überall schnüffeln, sind offenbar nicht mal mehr essentielle Berufsgeheimnisse geschützt«.
Hintergrund für den Bericht ist der Fall eines Bochumer Anwalts, der beim Bundesgerichtshof beantragt hatte, die Rechtswidrigkeit einer Überwachungsmaßnahme festzustellen. Das Bundeskriminalamt hatte Telefongespräche zwischen dem Rechtsanwalt und einem Mandanten abgehört, diese Mitschnitte - es handelt sich um zwei Gespräche - nicht sofort gelöscht. Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof beurteilte die Abhöraktion als rechtswidrig, die Bundesanwaltschaft hat dagegen sofortige Beschwerde eingelegt.
Wie der frühere Verfassungsrichter Winfried Hassemer im »Spiegel« sagte, gebe es angesichts eines »allgemein herrschenden Sicherheitsgedankens« präzise Regeln für die Arbeit von Rechtsanwälten. Eine davon laute: »Der unüberwachte Kontakt zwischen dem Strafverteidiger und seinem Mandanten ist ein fundamentales Recht.« Gegenüber dem Magazin erklärte die Bundesanwaltschaft, sie beachte selbstverständlich den gesetzlichen Schutz von Rechtsanwälten.
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