Bruttorente sagt wenig aus

Abschluss einer geförderten Altersvorsorge

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Bei der geförderten Altersvorsorge gibt es für Arbeitnehmer keinen Königsweg. Das ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie, die das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) bei der Fachhochschule für Finanzierung und Investition in Koblenz in Auftrag gab.

Ermittelt werden sollte, welche Variante staatlicher Förderung für Arbeitnehmer günstiger ist: eine betriebliche Altersversorgung mit Entgeltumwandlung oder ein Riester-Vertrag. Das DIA hat deshalb für 34 Musterpersonen im Alter von 30 bis 40 Jahren die Nettorenten der zwölf größten Anbieter für einen Riester-Versicherungsvertrag und für eine Direktversicherung ermittelt und verglichen.

Das ernüchternde Ergebnis der Studie: Es gibt kein klares Votum für die eine oder andere Vorsorgeform. Pauschale Aussagen, die beim Vertrieb der Produkte oft vorgebracht werden, sind nicht haltbar.

Dazu gehört etwa die Argumentation, dass bei Sparern mit Kindern wegen der entsprechenden Zulagen grundsätzlich nur ein Riester-Vertrag in Frage komme. Auch die Aussage, wonach einkommensschwächere Arbeitnehmer prinzipiell mit der Riester-Rente besser fahren, während einkommensstärkere mit betrieblicher Alterssicherung günstiger kommen, sei falsch.

Laut DIA-Untersuchung ist beispielsweise für Singles ohne Kinder auch bei geringem Einkommen die betriebliche Altersversorgung eher geeignet. Gerade für Minijobber lohne sich ein Betriebsrentenvertrag.

Bei einem Durchschnittseinkommen von 2500 Euro pro Monat bringt dagegen die Riester-Rente immer einen Vorteil - unabhängig von der Kinderzahl. Erst ab einem Durchschnittseinkommen von 3000 Euro macht sich bei der Betriebsrente generell der Vorteil ersparter Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase gegenüber dem Zulagenverfahren bei der Riester-Förderung bemerkbar.

DIA-Sprecher Klaus Morgenstern weist darauf hin, dass nur Versicherungsangebote verglichen wurden. Riester-Verträge gibt es - abgesehen von der Eigenheimrente bei den Bausparkassen - auch in Form von Bank- und Fondssparplänen. Außerdem wird betriebliche Altersversorgung auf verschiedenen Durchführungswegen angeboten.

Sobald sich der Arbeitgeber - wie bei großen Unternehmen oder in bestimmten Branchen üblich - an der Finanzierung der Betriebsrente beteiligt, ist eine solche Offerte unschlagbar. Zu bedenken ist allerdings, dass Beiträge für Entgeltumwandlung automatisch immer eine etwas geringere gesetzliche Rente bedeuten.

All diese Faktoren bekräftigen dem DIA-Experten zufolge die Erkenntnis der Studie, dass ein Vertrag erforderlich ist, der auf die individuelle Situation des Arbeitnehmers zugeschnitten wurde. Das Einholen verschiedener Angebote sei zwingend notwendig und eine unabhängige und fachlich fundierte Beratung geboten.

Bei diesen Vergleichen müsse die Nettorendite - wie bei der Studie praktiziert - das entscheidende Kriterium sein. Das Deutsche Institut für Altersforschung hatte bei der Studie nicht nur die Nettoeinzahlungen für beide Fördersysteme berücksichtigt und damit einkalkuliert, dass Arbeitnehmer bei Entgeltumwandlung ihre Beiträge für die Betriebsrente aus dem Brutto finanzieren. Es hatte darüber hinaus die Nettorente bei Auszahlung errechnet, die sich nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben auf die Betriebs- oder Riester-Rente ergibt und die oftmals erheblich geringer ausfällt.

In der gegenwärtigen Beratungspraxis würde den Sparern in der Regel nur die Bruttorente genannt. Beispiel: Ein künftiger Rentner des Geburtsjahrgangs 1983 bekommt vorgerechnet, dass er im Alter Bruttobezüge von 2500 Euro im Monat aus gesetzlicher Rente und geförderter Altersvorsorge erhält. Laut DIA fallen nach heutiger Gesetzeslage durch Steuern und Sozialabgaben rund 660 Euro weg. Das heißt: Statt 2500 Euro werden nur rund 1830 Euro auf dem Konto sein. Andreas Brate

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