Freiheit an der Leine

Klaus Joachim Herrmann über die Bewährung für Alexej Nawalny

  • Lesedauer: 1 Min.

Fünf Jahre Lager waren vom Gericht in Kirow für Alexej Nawalny verhängt. Nun ist Bewährung herausgekommen. Der Angeklagte ist in Freiheit und doch an der Leine. Denn die Strafe bleibt angedroht. Zur Vollstreckung bedürfte es nur einer Verfehlung. Worin die bestehen könnte, das ließe sich finden. Es müsste nicht einmal überzeugend sein, wie schon die erste Anklage offenbarte. Weitere Verfahren laufen ja noch.

Der Verurteilte sollte sich also vorsehen. Das ist nicht zuerst eine juristische Botschaft, sondern eine politische Warnung. Denn bei Nawalny handelt sich - auch nach einem in Russland durchaus verbreiteten Verständnis - nicht um einen schlichten Betrüger. Hier geht es vielmehr um einen erfolgreichen Oppositionellen. Als solcher hat er Wirbel und Verdruss bei Regierenden verursacht. Er ist auch für nationalistische Sprüche gut und könnte sich verbreitenden Unmut binden.

Eine Bewährung hat Nawalny bereits absolviert. Zur Wahl des Moskauer Bürgermeisters wurde seine Haft ausgesetzt. Das bedeutete nicht nur etwas Freiheit für ihn, sondern nutzte auch der Obrigkeit. Vielleicht noch nie sah hier eine Wahl so schön demokratisch aus. Wenn auch noch eine Berufung gut ausgeht wie diese für Nawalny, sollte eine zweite gewagt werden. Vielleicht bekommt Freiheit dann eine längere Leine.

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