Welche Folgen hat das fürs Arbeitslosengeld?
Aufhebungsvertrag und Abfindung
Das entschied das Bayerische Landessozialgericht am 28. Februar 2013 (Az. L 9 AL 42/10) in einem Fall, in dem ein tariflich unkündbarer Mitarbeiter von Aufhebungsvertrag und Abfindungsangebot Gebrauch gemacht hatte. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der verhandelte Fall: Ein Servicetechniker erfuhr nach 37 Jahren Tätigkeit bei einem Unternehmen, dass sein Geschäftsbereich weitreichende Rationalisierungsmaßnahmen durchlaufen würde. Zur Abfederung waren durch Interessenausgleich unter anderem der Transfer in eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit sowie Abfindungszahlungen vorgesehen. Aufgrund seines Alters und der langen Betriebszugehörigkeit war der Mitarbeiter laut Tarifvertrag unkündbar.
Er entschied sich trotzdem für die Abfindung und wechselte für zwei Jahre in die Transfereinheit. Als er anschließend Arbeitslosengeld beantragte, stellte die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit fest. Der Mann habe das unbefristete, unter Kündigungsschutz stehende Arbeitsverhältnis gelöst, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben.
Das sah das Gericht anders und hob die Sperrzeit auf. In der Tat habe der Mann einen solchen wichtigen Grund gehabt. Der Arbeitgeber hätte ihm nämlich spätestens zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Transfereinheit rechtmäßig kündigen dürfen. Das gelte trotz der »tariflichen Unkündbarkeit«, weil das Arbeitsverhältnis fristgebunden aus wichtigem Grund hätte beendet werden können. Die Zahlung einer Abfindung allein dürfe nicht der Grund für eine Sperrzeit sein.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.