Folge 8: AStA, der; Substantiv, maskulin
Bildungslexikon
Der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) ist das höchste Vertretungsorgan der verfassten Studentenschaft, die sich aus den eingeschriebenen Studenten zusammensetzt. Sie wählen das Studentenparlament, das den AStA bestimmt, der sich in Vorstand und Fachreferate gliedert. Der AStA nimmt beratend Teil an hochschulpolitischen Aufgaben, berät Studenten in Hochschulangelegenheiten, ist Anlaufstelle sozialer Anliegen und initiiert Kulturveranstaltungen.
1900 gründeten Studenten, die sich keiner Verbindung mehr zuordnen wollten, den AStA. Als Dachverband bekam er 1920 mit der »Preußischen Verordnung über die Bildung von Studentenschaften« die Pflege von Kultur und Sport, die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung und soziale und wirtschaftliche Selbsthilfe überschrieben. Er besaß keine Rechtskraft, was dessen Annektion durch die Nationalsozialisten begünstigte. Nach 1945 wurde er im Westen verboten, gleichwohl wurde die demokratische Mitbestimmung gefördert. Im Zentrum stand die Unterstützung bei alltäglichen Problemen. Von der 68er-Studentenbewegung wurde ein allgemeinpolitisches Mandat des AStA und die gesetzliche Verankerung der Selbstverwaltung gefordert. Beides wurde bisher nicht umgesetzt. tgn
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