Verschwundenes Päckchen - wer haftet?
Zum Haftungsausschluss
Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilt, reicht es nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 23. April 2013 (Az. 262 C 22888/12) nicht, den Haftungsausschluss in Allgemeine Geschäftsbedingungen zu schreiben, die in der Filiale eingesehen werden können und von deren Existenz der Kunde nur über einen kleingedruckten Hinweis auf einer aushängenden Preisliste erfährt.
Zum Hintergrund: Für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) hat der Gesetzgeber eigene Grundregeln entwickelt, die früher im AGB-Gesetz, heute im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt sind. Deshalb können auch Unternehmen nicht alles ins »Kleingedruckte« schreiben, was sie gerne möchten.
In jedem Fall müssen die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Dazu muss ihr Verwender bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweisen.
Der Fall: Eine Münchnerin hatte ein Paar Golfschuhe bei eBay verkauft. Sie verschickte die Schuhe mit einem Päckchen per Post, dieses kam aber nie an. Der Käufer forderte sein Geld zurück, die Verkäuferin verlangte daraufhin Schadenersatz von der Post. Diese berief sich darauf, dass sie nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur hafte, wenn das Päckchen per Einschreiben, Einwurf-Einschreiben, eigenhändig, mit Rückschein oder per Nachnahme versandt worden wäre. Auf die AGB sei per Aushang in der Filiale hingewiesen worden.
Das Urteil: Das Amtsgericht München gab der Kundin Recht. Es reiche nicht aus, auf einem Aushang »Produkte und Preise« in der Filiale im Kleingedruckten den Hinweis unterzubringen: »Näheres regeln unsere AGB.« Selbst wenn diese in der Filiale zur Einsicht bereit gelegen hätten, sei dies nicht ausreichend. Die Geschäftsbedingungen seien dadurch nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden, und der Haftungsausschluss gelte hier nicht. D.A.S./nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.