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Diskussion um gesetzliche Regelungen

Ministerin Schwesig will Jugendschutzrecht prüfen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Vor dem Hintergrund der Ermittlungen gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) werden Forderungen nach einer Überprüfung der Gesetze zum Schutz vor Kinderpornografie lauter. »Der Fall Edathy muss zum Anlass genommen werden, um zu überprüfen, ob es eine Schutzlücke im Gesetz gibt«, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), der »Rheinischen Post«. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will angesichts der aktuellen Vorwürfe die Regelungen im Jugendschutzrecht prüfen, wie eine Sprecherin sagte. »Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass nicht die Grenze von Natürlichkeit zu Missbrauch überschritten wird, die Kinder entwürdigt«, sagte Bosbach. Nötig sei ein Straftatbestand, der sicherstelle, dass Minderjährige durch Nacktfotos nicht herabgewürdigt oder ausgenutzt würden. Was strafbar ist, ist umstritten. Neben der Regelung im Strafgesetzbuch verbietet auch das Jugendschutzgesetz kinderpornografische Schriften. epd/nd

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