Schweriner Kuhhandel
Vor der Kommunalwahl hat sich Rot-Schwarz im Nordosten die Ruhe der Städte und Gemeinden erkauft
Am 25. Mai ist auch in Mecklenburg-Vorpommern Wahltag. Stadtvertreterversammlungen, Gemeindevertretungen und Kreistage werden neu bestimmt. Und bis vor etwa zehn Tagen war klar, was dabei das Thema sein würde: die Finanzpolitik des Landes, das sich für Haushaltsüberschüsse feiern lässt, während die Städte, Gemeinden und Kreise durch chronische Unterfinanzierung vielfach kaum noch ihre Pflichtaufgaben erfüllen können. Entsprechend laut und anhaltend fielen die Proteste der kommunalen Spitzenverbände aus. Sie forderten eine Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in einer Novelle des »Finanzausgleichsgesetzes« (FAG). So sollten strukturelle Defizite beseitigt werden.
Dann aber führte Rot-Schwarz in Schwerin eine Art Befreiungsschlag: Am 19. Februar beschloss ein »Kommunalgipfel« ein Notabkommen zwischen Regierung und Kommunalverbänden. Die Landesregierung sagte darin zwar zusätzliche Finanzhilfen von jährlich 40 Millionen Euro bis 2017 zu - ein neues FAG aber soll erst 2018 kommen. Da diese Summe von 40 Millionen deutlich über der von kommunalpolitischer Seite als Ausgleich für Mehrkosten geforderten Summe von gut 36 Millionen liegt, akzeptierte etwa der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern diese »Übergangslösung«.
Die Landes-LINKE dagegen sieht in der Vereinbarung einen politischen Kuhhandel. Es gehe darum, die Städte und Gemeinden im Vorfeld der Kommunalwahlen zum Schweigen zu bringen. Nun haben sich Landeschefin Heidrun Bluhm und Fraktionschef Helmut Holter einen offenen Brief an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landes gewandt.
Demnach sieht sich die LINKE »weder in den Kommunen noch im Landtag an die Vereinbarung zwischen der Landesregierung, dem Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag gebunden«. Das 40-Millionen-Abkommen sei ein »Knebelvertrag, der die Kommunen zum Schweigen bringen soll«, so Bluhm. Weiterhin nötig sei eine »starke Stimme für die Interessen der Kreise, Städte und Dörfer«.
Holter kritisiert, dass die Vereinbarung eine aufgabengerechte und verlässliche Finanzausstattung in weite Ferne verschiebe. »Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sollten sorgfältig prüfen, ob sie sich an diese Vereinbarung gebunden fühlen und so den Mund verbieten lassen.« Von der Forderung eines »Zukunftsvertrages« zwischen Land und Kommunen werde er selbst nicht abrücken.
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