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Ein bestimmter Richter
Rupert Heindl ist Richter im Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Uli Hoeneß
Fotografieren lassen wollte er sich vor seinem bisher größten Prozess nicht, Interviews lehnte er ab. Und in seinen Prozessen am Landgericht II in München verhandelt Richter Rupert Heindl fast immer unbeobachtet von der Öffentlichkeit. Wirtschaftsstrafsachen, Prozesse nur für Experten. Nicht jedoch in den vier angesetzten Prozesstagen, an denen der Angeklagte Uli Hoeneß heißt.
Wie Hoeneß gilt auch Heindl, der seit November 2011 Vorsitzender Richter der fünften Strafkammer am Landgericht München II ist, als Freund klarer Worte. Sein Markenzeichen, die weiße Fliege, sowie seine Höflichkeit ändern nichts an der Gründlichkeit und Bestimmtheit, mit der Heindl sein Richteramt versieht: »Diese Kammer macht keine Deals.« Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, komplexe Fälle und Sachverhalte durch Absprachen zwischen Anklage und Verteidigung über ein Urteil abzukürzen, lehnt er ab. Auch weil sie voller Fallstricke ist: Drei Urteile der Wirtschaftsstrafkammer wurden nach Revisionen durch den Bundesgerichtshof aufgehoben - wegen unerlaubter Absprachen. Und egal, wie das Urteil gegen Hoeneß, der am Montag »reinen Tisch« machen wollte und Steuerhinterziehung in weit höherem Maß als bisher bekannt zugab, ausfällt: Von einer Revision ist nach dem für Donnerstag erwarteten Urteil auszugehen.
Die größte Aufgabe für Heindl liegt darin, in einem der meistbeachteten Steuerprozesse der letzten Jahre ein revisionsfestes Urteil zu fällen, das auch vor dem Bundesgerichtshof standhält. Das wäre für Heindl, der noch viele Jahre als Richter vor sich hat, ein deutlicher Karriereschub. Und so fragt er immer wieder detailliert nach, vor allem zu Hoeneß’ Devisen- und Spekulationsgeschäften. Die Kernfrage, über die der 47-jährige Richter und seine Strafkammer zu entscheiden haben, bleibt aber, ob die Selbstanzeige von Hoeneß Anfang 2013 ganz oder teilweise strafbefreiend wirkt. Heindl wird entscheiden, freundlich im Ton, bestimmt in der Sache.
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