Keine Haftung

BGH-Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Städte und Gemeinden haften nicht für Schäden durch herabfallende Äste gesunder Straßenbäume. Das entschied der Bundesgerichtshof am 6. März 2014 (Az. III ZR 352/13). Sonst wären die Behörden letztlich gezwungen, alle Bäume im Straßenbereich zu fällen, die gelegentlich Äste verlieren.

Ein Mann hatte die Stadt Suhl auf über 3200 Euro verklagt, weil Äste einer Pappel auf sein Auto gefallen waren. Das Oberlandesgericht Jena hatte zuvor die Klage für gerechtfertigt erklärt. Der BGH hob die Entscheidung auf und wies die Klage ab. dpa/nd

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