Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose

Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände begrüßen trotz zahlreicher Kritikpunkte das Mindestlohngesetz

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 5 Min.
Nur in einem Punkt sind Gewerkschaften, Opposition und Sozialverbände sich am Mittwoch einig mit dem Arbeitsministerium: Gut, dass es überhaupt einen Mindestlohn geben wird.

»Gerechte Entlohnung ist eine Frage des Respekts für geleistete Arbeit. Wir geben der Arbeit ihren Wert zurück.« Mit diesen Worten beglückwünschte sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Mittwoch in Berlin bei der Verkündung des Mindestlohngesetzes selbst. Darin wird ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro festgelegt. Nahles geht davon aus, dass 3,7 Millionen Beschäftigte durch das Gesetz ab 2015 einen höheren Lohn erhalten. Momentan verdienen nach Angaben des WSI-Tarifarchives der Hans-Böckler-Stiftung gut fünf Millionen Beschäftigte in Deutschland weniger.

Allerdings ist die Liste der Ausnahmen lang: Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikanten, Auszubildende und Langzeitarbeitslose sollen ausgenommen werden, letztere können ein halbes Jahr lang für weniger als 8,50 Euro pro Stunde eingesetzt werden. Ebenso muss bei verpflichtenden Praktika kein Mindestlohn eingehalten werden.

Einige Branchen konnten zudem eine Verzögerung bis 2017 aushandeln, sofern sie auf Grundlage des Entsendegesetzes und des Überlassungsgesetzes für Arbeitnehmer Tarifverträge mit abweichenden Lohnuntergrenzen vereinbart haben. Dazu zählen Zeitungsausträger und Saisonkräfte vor allem in der Landwirtschaft. »Einige Branchen tun sich schwer mit dem Mindestlohn«, kommentierte Nahles und bezeichnete die Übergangsphasen als »Hilfestellungen«.

Eine solche Hilfestellung bekommt beispielsweise die Landwirtschaft, die lautstark »Wettbewerbsverzerrung« beklagt und mit Produktionsverlagerung gedroht hatte. Vor dem Hintergrund der Mindestlohndiskussion hatte der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft BAU regionale Lohngrenzen vereinbart, die bis Ende 2018 gelten sollen, allerdings noch bundesweit verankert werden müssen. Der Bruttostundenlohn von rund sieben Euro soll demnach schrittweise ab Dezember 2017 eine einheitliche Lohnhöhe von 8,50 Euro erreichen. Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) würdigte die Übergangszeit für die rund 300 000 Saisonkräfte als »wichtiges Signal für unsere Landwirte mit Sonderkulturbetrieben und für den Erhalt der Produktion in Deutschland«. Geregelt wurde auch, dass nach Einführung des Mindestlohnes auch Stück- und Akkordlöhne zulässig bleiben, wenn gewährleistet ist, dass der Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden erreicht wird.

Über die Höhe des Mindestlohns soll künftig eine Kommission verhandeln, in der sechs jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern benannte stimmberechtigte Mitglieder und zwei jeweils von einer Seite berufene Wissenschaftler ohne Stimmberechtigung sitzen sowie ein Vorsitzender, auf den sich beide Seiten einigen müssen. Bis 2018 ist der Mindestlohn allerdings eingefroren. Und obwohl klar ist, dass bei einer Höhe von 8,50 Euro auch bei einem Vollzeitjob ergänzende Leistungen beantragt werden müssen, warnte Nahles vor einem Mindestlohn »ohne Augenmaß«.

Harsche Kritik gab es vor allem an den Ausnahmen, die »beim Nahles-Mindestlohn die Regel« sind, so die Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping. Die Linkspartei werde einen Gang nach Karlsruhe zu prüfen, weil »die Ausnahmen gegen das Diskriminierungsverbot stoßen. Das ist nicht grundgesetzfest«, so Kipping. Auch im Fokus der Gewerkschaften stehen besonders die Ausnahmen bei Langzeitarbeitslosen. Das sei »stigmatisierend« und bedeute, dass sie künftig als »Billiglohnreserve ausgenutzt werden«, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Reiner Hoffmann. Er befürchtet einen »Drehtüreffekt, bei dem ein Langzeitarbeitsloser nach sechs Monaten durch den nächsten ersetzt wird« und forderte Nachbesserungen. Auch der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske sagte gegenüber Inforadio, der Schutz vor Lohndumping müsse »für Langzeitarbeitslose genauso gelten wie für jedermann und jede Frau«.

Die Sozialverbände reagierten empört auf die geplante Ausnahme für Langzeitarbeitslose. Dies sei ein Fall von Diskriminierung und führe die Idee des Mindestlohns als einheitliche Lohnuntergrenze für jede Form der Erwerbstätigkeit ad absurdum, erklärte der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, am Mittwoch in Berlin. Es werde zudem dem Missbrauch durch Unternehmen Tür und Tor geöffnet. Der Verbandspräsident der Volkssolidarität, Frank-Michael Pietzsch, kritisierte die Ausnahmeregelung als »ungerecht«. Es müsse dafür Sorge getragen werden, dass ein Missbrauch der Regelung durch Unternehmen nicht möglich ist: »Sie sollte daher am besten gestrichen und so diese Gerechtigkeitslücke geschlossen werden.« Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, sagte, der Verdacht dränge sich auf, dass über diesen Weg auch künftig eine »Niedriglohn-Einsatzreserve« verfügbar bleiben solle. Nahles teilt diese Befürchtungen nicht. Zwar könne sie nicht verhindern, dass Arbeitgeber Langzeitarbeitslose zukünftig befristet einstellen, aber sie gehe nicht davon aus, dass daraus eine Dauerschleife entstehe. Die Caritas forderte dagegen Änderungen in die andere Richtung. Der Präsident des katholischen Wohlfahrtsverbandes, Peter Neher, sagte, der Mindestlohn berge die Gefahr, dass für Jugendliche nach der Schule ein Job attraktiver sei als eine Ausbildung. Denn für sie gilt die Ausnahme, weil sie lieber eine Ausbildung machen sollen als einen Job annehmen, der schnelles Geld verspricht. Neher plädierte für eine Altersgrenze von 21 Jahren statt wie geplant 18 Jahren. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Dietmar Bartsch, stellte dem im Deutschlandfunk entgegen, dass Ausbildung attraktiver gestaltet sein müsste, »indem wir eine gesellschaftliche Atmosphäre schaffen, die zeigt, dass Bildung der richtige Weg ist«.

Zum Schutz vor Ausbeutung will die Bundesregierung die »Kontrollen effektiver gestalten«, also mehr Zollbeamte einsetzen. Zudem werde eine Generalunternehmerhaftung eingeführt, mit der Firmen auch für Verstöße bei Subunternehmen zur Kasse gebeten werden können. Gegen die Ausbeutung von zugewanderten Arbeitern will Nahles zukünftig mehr Beratungsstellen einrichten.

Der Entwurf sieht außerdem eine Änderung der Allgemeinverbindlich-erklärung vor. Zukünftig sollen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn ein »konkretisiertes öffentliches Interesse« besteht.

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