Bundestag verkürzt Speicherfristen

Protokolldaten sollen nach einer Woche gelöscht werden, Abgeordnete entscheiden selbst über Datensicherung

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Bundestag verändert seine Regeln zur internen Datenspeicherung. Fristen werden verkürzt, die Abgeordneten können künftig individuell Entscheidung über die Sicherung ihrer Daten entscheiden.

»Vorratsdatenspeicherung auch im Bundestag« - mit dieser aufgeregten Schlagzeile hatten die Medien vor Wochen über Datenspeicherung im Bundesparlament berichtet. Die Bundestagsverwaltung wurde verdächtigt, Daten der Abgeordneten einer unkontrollierten Schnüffelei zu unterwerfen. Anlass waren Untersuchungen der Staatsanwaltschaft gewesen, die angeblich belastende Daten des früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy zutage förderten, die älter waren, als dies die geltende Dreimonatsfrist für die Speicherung eigentlich zuließ. Edathy wird verdächtigt, Seiten eines Kinderpornografieanbieters besucht zu haben. Auch wenn dieses nicht strafrechtlich relevant wäre, wurde das Ergebnis der Durchsuchungen als alarmierende Bedrohung der Datensicherheit von Bundestagsabgeordneten interpretiert. Doch die Aufregung hat sich weitgehend gelegt.

Am Donnerstag entschloss sich die Bundestagskommission Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) für eine Vorlage, die die bisherigen Fristen zur Datenspeicherung verkürzt und den Abgeordneten ein Angebot unterbreitet, über ihre Datensicherung persönlich zu entscheiden. Fein ist hier zwischen Protokolldaten und jenen Daten zu unterscheiden, zu deren Speicherung sich der Abgeordnete selbst entscheidet. Protokolldaten, die durch das Anwählen beispielsweise von Internetseiten entstehen und eine Verbindung rückverfolgbar machen, sollen künftig nur noch sieben Tage aufbewahrt werden, statt wie bisher drei Monate. Auch im Fall Edathys hatten diese nicht mehr nicht vorgelegen.

Daten wie jene, die ihm nun zum Problem wurden und die teilweise aus den 1990er Jahren stammen sollen, erreichen den Adressaten beispielsweise über E-Mails. Wie bisher dürfte den meisten Abgeordneten daran gelegen sein, diese Daten auf den Servern des Bundestages gut aufgehoben zu wissen. Dort stehen sie nicht nur für Updates, also Aktualisierungen zur Verfügung, sondern auch für zuweilen notwendige Datenrettungen, wenn etwa eine umgestürzte Kaffeekanne den Laptop des Abgeordneten unbrauchbar gemacht hat. Ihre Aufbewahrung auch im Fall Edathys widersprach demnach nicht dem Regelwerk, das sich der Bundestag zuletzt im Jahr 2008 selbst gegeben hatte. Allerdings: Seither habe niemand mehr Bedarf für eine Neuregelung gesehen, wie die IuK-Vorsitzende, die Linksabgeordnete und Vizepräsidentin des Bundestages Petra Pau, einräumt. Das wird nun nachgeholt. Die Datensicherung soll individualisiert werden, der Abgeordnete erhält in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit zu entscheiden, ob seine Daten gesichert oder gelöscht werden sollen. Die Verwaltung wird beauftragt, die technische Umsetzung dafür anzubieten.

Die Zufriedenheit mit der gefundenen Lösung scheint einhellig zu sein, auch in den Fraktionen und im Ältestenrat hofft Pau auf deutliche Zustimmung. Den Bedürfnissen nach Betriebssicherheit werde damit ebenso Rechnung getragen wie dem Bedürfnis der Abgeordneten nach Schutz ihrer Daten. Steffi Lemke, für die Grünen Mitglied in der Kommission, begrüßt es, dass die Fristen verkürzt und die Datensicherung individualisiert werden. Damit stehe man freilich im Bundestag am Anfang einer größeren Debatte über den sensiblen Umgang mit Daten.

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