Kleinwaffen - tödliche globale Seuche

UNO-Konferenz berät Eindämmung der Verbreitung, Deutschland steigerte Export um 43 Prozent

  • Wolfgang Kötter
  • Lesedauer: 3 Min.
Der illegale Handel mit Kleinwaffen und leichten Rüstungen ist diese Woche Thema einer Konferenz bei den Vereinten Nationen in New York zu einem seit über zehn Jahren wirksamen Aktionsprogramm.

Jede Minute stirbt ein Mensch auf der Welt durch Waffengewalt, sagen Nichtregierungsorganisationen. Mehr als 70 Prozent dieser Opfer werden durch Kleinwaffen getötet. Deren jährlicher weltweiter Umsatz wird auf 8,5 Milliarden Dollar geschätzt.

Eine äußerst unrühmliche Rolle bei der Verbreitung der tödlichen globalen Seuche spielt leider Deutschland. Allein im letzten Jahr hat die Bundesregierung den Export von Kleinwaffen im Wert von 135 Millionen Euro ermöglicht - eine Steigerung von 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit sind in den vergangenen zehn Jahren aus Deutschland insgesamt Exporte von Kleinwaffen und Munition im Wert von 877 Millionen Euro genehmigt worden.

In dem im Jahre 2001 beschlossenen Aktionsprogramm gegen Kleinwaffen gehen die UNO-Mitgliedstaaten zwar keine rechtlich bindenden, aber doch politische Verpflichtungen zur Begrenzung der unkontrollierten Verbreitung von Kleinwaffen ein. Auf nationaler Ebene sind Gesetze und Richtlinien zu erlassen, um die Herstellung und den Transfer dieser Waffen so zu regulieren, dass illegale Produktionen und Verkäufe verhindert werden. Außerdem sollen Gesetze definieren, wann die Herstellung, der Besitz und die Weitergabe von Kleinwaffen illegal sind, und diese Handlungen unter Strafe stellen. Es werden nationale Koordinierungsstellen eingerichtet, die die Umsetzung in die Politik überwachen und die verschiedenen Ministerien und Behörden koordinieren.

Staatliche Waffenbestände, etwa aus Polizei und Armee, sollen registriert und überwacht werden. Ein nationales Export- und Importkontrollsystem für Kleinwaffen und die entsprechende Gesetzgebung sind dort einzurichten, wo sie noch nicht oder unzureichend vorhanden sind. Konfiszierte Waffenbestände oder solche, die aus Abrüstungsaktionen nach Beendigung von Kriegshandlungen stammen, müssen zerstört werden.

Auf sub-regionaler und regionaler Ebene soll die Zusammenarbeit zur Bekämpfung der unkontrollierten Kleinwaffenverbreitung intensiviert werden. Moratorien, die die Produktion und den Transfer von Kleinwaffen in Sub-Regionen ganz verbieten, werden begrüßt. Schließlich sind alle Staaten auf globaler Ebene aufgefordert, die Länder mit hohem, unkontrolliertem Kleinwaffenaufkommen technisch wie finanziell bei der Bekämpfung dieses Problems zu unterstützen.

Auf der letzten Überprüfungskonferenz im September 2012 haben die Teilnehmerstaaten sich erneut zum Aktionsprogramm bekannt, ihre Absicht bekundet, weiterhin an seiner Umsetzung zu arbeiten und spezifische Maßnahmen für den Zeitraum bis zum Jahre 2018 vereinbart.

Bereits viele Jahre widmet sich die UNO dem Problem Kleinwaffen. Seit das Thema nach dem Ende des Ost-West-Konflikts auf die Tagesordnung der multilateralen Diplomatie gelangte, wird in vielfältiger Weise um Lösungen gerungen.

So fanden in mehreren Ländern Waffeneinsammelaktionen unter dem Motto »Waffentausch für Entwicklung« sowie symbolische Waffenverbrennungen statt. Die UN-Vollversammlung verabschiedete zahllose Resolutionen, und auch der Weltsicherheitsrat befasste sich mehrfach mit dem Thema. Die New Yorker UN-Zentrale bietet darüber hinaus weltweite Beratung an. Expertengruppen erarbeiteten zahlreiche Empfehlungen.

Im vergangenen Jahr gelang es endlich, einen grundsätzlichen Weltvertrag zur Begrenzung der internationalen Waffentransfers zu vereinbaren. Das Abkommen setzt erstmals in der Geschichte globale Normen für den weltweiten Handel mit konventionellen Waffen. Es verbietet Waffenlieferungen, wenn diese zu Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen beitragen.

Der Vertrag regelt den Handel vor allem mit Großwaffensystemen, berücksichtigt aber in bestimmtem Maße auch Kleinwaffen wie etwa Mörser und Minen, Sturmgewehre und Maschinenpistolen, Revolver und Handgranaten. Von den Mitgliedstaaten werden nationale Bestimmungen für den Handel mit Munition und Ersatzteilen verlangt.

Das Abkommen wird weithin als Erfolg und erster Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Doch es krankt an zahlreichen Defiziten, Ausnahmeregeln und rechtlich unverbindlichen Kannbestimmungen.

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