Grünes Licht für Datschennutzer

Bundesrat zum Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • Lesedauer: 2 Min.
Besitzer von Datschen haben künftig einen längeren Kündigungsschutz. Der Bundesrat stimmte am 13. Juni 2014 der Änderung zu. Demnach soll der Kündigungsschutz für die Wochenendhäuschen um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 verlängert werden.

Eingebracht hatte die Gesetzesinitiative die brandenburgischen Landesregierung, teilte das Landesministerium der Justiz (MdJ) mit. Die Länderkammer gab für eine Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes grünes Licht.

Das Bundesrecht kennt hier - anders als bei Kleingärten - keine spezifischen Schutzbestimmungen. Die Datschennutzer haben zumeist gewöhnliche Miet- oder Pachtverträge über die Grundstücke abgeschlossen, die der Grundstückseigentümer mit kurzer Kündigungsfrist jederzeit beenden kann. Sie unterliegen damit weder dem besonderen Schutz des Bundeskleingartengesetzes noch des Wohnungsmietrechts.

Die Novellierung kommt besonders Ostdeutschen entgegen, da in der DDR laut damaligem Zivilgesetzbuch ein Nutzungsvertrag über Erholungsgrundstücke auf Dauer angelegt und nahezu unkündbar war. Im Wissen darum haben Nutzer auf eigene Kosten mitunter erhebliche Finanzmittel investiert.

Der Gesetzentwurf sieht nun gegenüber dem Bundesrecht zwei wesentliche Verbesserungen für Datschennutzer vor:

1. Im nächsten Jahr endet der Kündigungsschutz für Grundstücke, die vom Nutzer bis zum 16. Juni 1994 mit einer Datsche bebaut worden sind. Der Kündigungsschutz soll um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 verlängert werden.

2. Mit dem Änderungsgesetz soll außerdem die Regelung zu den Abbruchkosten korrigiert werden. Datschennutzer sollen von den Kosten für den Abbruch des von ihnen errichteten Wochenendhauses grundsätzlich freigestellt werden. Nur in besonderen Härtefällen soll sich der Nutzer an den Abrisskosten beteiligen müssen.

Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov (LINKE) setze nun darauf, dass auch der Bundestag den Weg für eine Änderung der Übergangsfristen frei machen werde. Zukunftssorgen sollte man auf den Erholungsgrundstücken nun gerade nicht zulassen. MdJ/dpa/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.