Kinderwürde verletzt
»Super Nanny«
Eine 2011 ausgestrahlte Folge der RTL-Serie »Super Nanny« hat nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts Hannover gegen die Menschenwürde der darin gezeigten Kinder verstoßen. In ihrem am Dienstag verkündeten Urteil bestätigten die Richter die Einschätzung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Sie wiesen damit die Klage des Senders gegen eine von der KJM ausgesprochene Beanstandung der Sendung zurück.
In der Folge hatte die Filmcrew nach Gerichtsangaben mehrere Übergriffe einer alleinerziehenden Mutter auf ihre weinenden und verängstigten Kinder im Alter von drei, vier und sieben Jahren aufgezeichnet. Sie wurden beschimpft, bedroht und geschlagen. Der Sender wiederholte diese Szenen in der ausgestrahlten Fassung mehrfach und zeigte sie auch in einen Kurzbeitrag zur Ankündigung besagter Folge, einem sogenannten Teaser.
Nach Ansicht des Gerichts verbietet die Menschenwürde der drei betroffenen Kinder jedoch »das wiederholte Darstellen einzelner an ihnen begangener Gewalthandlungen und insbesondere die Zusammenstellung einzelner dieser Handlungen in einen ›Teaser‹, um Zuschauer anzulocken«. Dies sei auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass die Sendung das »erkennbare erziehungspädagogische Ziel« verfolgt habe, die Situation in der Familie positiv zu verändern.
Der Sender hatte die Produktion der Sendung »Super Nanny« 2011 eingestellt. Die Fernsehserie, in der die Pädagogin Katharina Saalfrank Familien besuchte, war unter anderem vom Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) jahrelang heftig kritisiert worden. AFP/nd
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