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Wohnanlage darf gebaut werden

Urteil pro Behinderte

  • Lesedauer: 1 Min.

Eine Wohnanlage für Behinderte darf in einem allgemeinen Wohngebiet gebaut werden. Die Rechte der Anwohner werden dadurch nicht verletzt. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az. 1 K 1104/13.KO) vom 21. Mai 2014 hervor. Nachbarn müssten den »Anblick und die Lebensäußerungen« von Behinderten hinnehmen, so das Gericht.

Eine Hausbesitzerin in Kaltenengers bei Koblenz hatte sich gerichtlich gegen die Baugenehmigung für drei Wohnhäuser für Behinderten-WGs und ein Servicegebäude in ihrer Nachbarschaft gewehrt. Das Gericht wies die Klage ab. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz möglich. dpa/nd

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