Wohnanlage darf gebaut werden

Urteil pro Behinderte

  • Lesedauer: 1 Min.

Eine Wohnanlage für Behinderte darf in einem allgemeinen Wohngebiet gebaut werden. Die Rechte der Anwohner werden dadurch nicht verletzt. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az. 1 K 1104/13.KO) vom 21. Mai 2014 hervor. Nachbarn müssten den »Anblick und die Lebensäußerungen« von Behinderten hinnehmen, so das Gericht.

Eine Hausbesitzerin in Kaltenengers bei Koblenz hatte sich gerichtlich gegen die Baugenehmigung für drei Wohnhäuser für Behinderten-WGs und ein Servicegebäude in ihrer Nachbarschaft gewehrt. Das Gericht wies die Klage ab. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz möglich. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!