Ultimatum für Ermittlungen gegen NSA

Berliner Rechtsanwälte machen Druck auf Generalbundesanwalt / Dienstaufsichtsbeschwerde angedroht

  • René Heilig
  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Bis Ende kommender Woche haben die Berliner Rechtsanwälte Hans-Eberhard Schultz und Claus Förster dem Generalbundesanwalt Harald Range in Sachen NSA-Ermittlungen eine Frist gesetzt. Sie wollen vom dem obersten Ermittler der Republik wissen, warum dessen Behörde kein Verfahren wegen der offenkundig von der NSA betrieben Totalüberwachung der Bevölkerung aufnimmt.

Die Bundesanwaltschaft beschäftigt sich nach Angaben des Behördenchefs Harald Range lediglich mit der Ausspähung der Bundeskanzlerin, deren Handy ebenfalls abgehört worden sein soll. Bleibt eine Begründung für die Untätigkeit bis zum 25. Juli aus, so werde man eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, betonen die Rechtsanwälte.

Sie hatten bereits am 3. Februar im Namen des Chaos Computer Clubs, der Internationalen Liga für Menschenrechte und von Digital Courage Strafanzeige gestellt. Am gestrigen Mittwoch, so teilten sie mit, hätten sie dem Generalbundesanwalt »neue Umstände« mitgeteilt, die Ermittlungen »zwingend notwendig« erscheinen lassen. Sie beziehen sich offenbar auf Angriffe gegen einen sogenannten Tor-Server, der vom Chaos Computer Club (CCC) in Deutschland betrieben wird.

Der CCC teilte gleichfalls mit, man erweitere daher die Strafanzeige vom Februar gegen die Verantwortlichen bei den Geheimdiensten und in der Bundesregierung und fordere, die verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit gegen den CCC und alle betroffenen Nutzer des Anonymisierungsnetzwerks Tor zu ahnden.

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