Strenge Regeln für Fracking

Umweltbundesamt fordert Gesetz zum Umgang mit Risikotechnologie

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 2 Min.
Das Umweltbundesamt ordnet die umstrittene Gas- und Ölfördermethode Fracking weiter als Risikotechnologie ein. In einem Gutachten werden gesetzliche Regelungen gefordert, aber kein Verbot.

»Fracking ist und bleibt eine Risikotechnologie - und braucht daher enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit«, erklärte die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger, am Mittwoch bei der Vorstellung ihres Fracking-II-Gutachtens in Berlin. Das UBA dringt in dem rund 600 Seiten starken Bericht auf eine rasche gesetzliche Regulierung. »Solange sich wesentliche Risiken noch nicht sicher vorhersagen und damit beherrschen lassen, sollte es kein Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas geben«, sagte Krautzberger. Die von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) vorgelegten Eckpunkte müssten schnell in ein Gesetz münden.

Das Umweltbundesamt empfiehlt in dem Gutachten eine umfangreiche Risikobewertung sämtlicher Fracking-Vorhaben. Dies gelte auch für alle Erprobungsmaßnahmen. Ähnlich wie bei der Gentechnik solle es zudem ein für alle Bürger einsehbares Register über den Einsatz von Chemikalien geben. Zudem ist die Aufbereitung des so genannten Flowbacks (Rückfluss) weiter ungelöst. Diese Spülungsflüssigkeit entsteht, nachdem mit Chemikalien versetztes Wasser durch das Gestein gepresst wurde und tritt später oberirdisch wieder aus. Sie enthält neben den eingebrachten Chemikalien weitere, zum Teil giftige Substanzen aus dem Untergrund wie etwa Schwermetalle.

Ein ausnahmsloses Verbot fordert das UBA ähnlich wie von der Bundesregierung geplant nur für sensible Gegenden wie Wasserschutz- und Heilquellschutzgebiete aber auch in Einzugsgebieten von Seen und Talsperren oder in Naturschutzgebieten.

Umweltschutzverbände kritisierten das Gutachten als nicht weitgehend genug. Sie fordern ein bundesweites, umfassendes Verbot von Fracking.

Die UBA-Studie ist Teil eines größeren Umweltforschungsplanvorhabens. Im ersten Teil wurden die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt untersucht. Darin wurde bereits im August 2012 davon abgeraten, Fracking im großen Maßstab in Deutschland einzusetzen. Im zweiten Teil wurden nun Fragestellungen zum Grundwasser, zur Einführung eines Chemikalienkatasters und der Entsorgung von Produktionsrückständen untersucht.

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