Klage von Rheinmetall abgewiesen
Gericht hebt Stopp eines Rüstungsdeals nicht auf
Frankfurt am Main. Der Rüstungskonzern Rheinmetall ist mit dem Versuch gescheitert, den von der Bundesregierung verhängten Ausfuhrstopp für ein Gefechtsübungszentrum für die russische Armee vorläufig auszuhebeln. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies einen Antrag des Unternehmens auf vorläufigen Rechtsschutz zurück, wie es am Mittwoch mitteilte.
Das Gericht betonte, bei einer Aussetzung des Ausfuhrstopps könnten durch weitere Lieferungen »vollendete Tatsachen« geschaffen werden. Es sei in keiner Weise damit zu rechen, dass eine einmal durchgeführte Lieferung nach abschließender rechtlicher Prüfung rückgängig gemacht werden könne. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hatte die Gültigkeit der noch zu Zeiten der schwarz-gelben Koalition erteilten Ausfuhrgenehmigung im Juni »bis auf Weiteres ausgesetzt« und zugleich die sofortige Vollziehung dieser Entscheidung angeordnet. Damit haben auch Klagen gegen den Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Das Unternehmen hatte versucht, per Klage diese wiederherzustellen.
Die Verträge über die Lieferung des 135 Millionen Euro teuren Trainings- und Ausbildungszentrums im russischen Mulino stammen aus dem Jahr 2011. Nach der Fertigstellung soll die Anlage die Simulation von Gefechten und das Trainieren des Einsatzes verbundener Kräfte ermöglichen. Pro Jahr könnten bis zu 30 000 Soldaten ausgebildet werden. dpa/nd
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