Niederlage für Telekom-Konkurrenz

Bundesverwaltungsgericht hält Kündigungsentgelte für rechtens

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Deutsche Telekom darf laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von konkurrierenden Providern Kündigungsentgelte verlangen, auch wenn sie es bei den eigenen Kunden selbst nicht tut.

Lassen sich Haushalte in der Bundesrepublik via DSL-Anschluss Internet liefern, sind sie in der Regel auf die Kupferkabel der Deutschen Telekom angewiesen. Auf den letzten Metern von der Verteilerstation bis in die Wohnung dominiert der einstige Staatskonzern. Die unzähligen konkurrierenden Internetanbieter können diese »letzte Meile« bei der Telekom mieten, um ihre Kunden zu versorgen. Die starke Fokussierung auf das relativ langsame Kupferkabel und der fehlende Wettbewerb werden oft auch als Gründe dafür genannt, dass große Teile der Bundesrepublik bei den Internetgeschwindigkeiten im internationalen Vergleich weit hinterher hinken.

Unternehmen, die eigene lokale Netze für das Internet betreiben, über die sie Endkunden versorgen, mieten dafür die Anschlussleitung von der Telekom. Sie beklagen sich über Diskriminierung durch das Bonner Unternehmen und führen als Beispiel Entgelte für Kündigungen an, die bis zu 16 Euro betragen können. Da die Telekom von den eigenen Kunden keine solchen Entgelte erhebt, fühlen sie sich benachteiligt und klagten dagegen zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln. Hier unterlagen die Firmen Ewe Tel, M-net, Net Cologne und Versatel im August 2013 mit ihrem Ansinnen, diese Entgelte für nicht rechtens erklären zu lassen. Ihre Revision blieb am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ebenfalls ohne Erfolg. »Die Festsetzung der Kündigungsentgelte ist rechtmäßig«, stellte der Vorsitzende Richter Werner Neumann fest. »Durch das Bereitstellen des Zugangs entstehen auch Kosten bei der Abwicklung des Zugangs, die in Rechnung gestellt werden dürfen.«

Die Bundesnetzagentur hatte im Juni 2010 die Kündigungsentgelte festgesetzt, gegen die die vier Unternehmen klagten. Anwalt Martin Geppert führte in der Verhandlung in Leipzig an, dass die Unternehmen für diese Zahlungen von der Telekom keine Gegenleistung erhielten. Dies sei »kein diskriminierungsfreies Verhalten«, da die Telekom das Entgelt bei den eigenen Kunden nicht berechne.

Die Telekom wiederum rechtfertigt ihr Handeln mit der Gefahr des Missbrauchs durch Konkurrenten: etwa wenn sie die Anschlussleitung zu den Haushalten mieten und dann wieder kündigen, um sie jedoch heimlich weiter zu nutzen und von den Endkunden Gebühren zu kassieren. Es gebe Unternehmen, die »betrügerische Machenschaften betreiben«, argumentierte die Telekom vor Gericht. Daher müsse man dafür sorgen, dass nach einer Kündigung die Leitung gekappt werde. Anwalt Geppert erwiderte: Es existiere kein Unternehmen, das den Missbrauch gekündigter Leitungen betreibe.

Kritiker der Telekom meinen, dass das Weiterbestehen der Kündigungsentgelte den Wettbewerb zumindest nicht erleichtern dürfte. Ein funktionierender Wettbewerb wird allerdings häufig als Grundlage dafür angesehen, die weißen Flecken auf der Landkarte der Internetversorgung in Deutschland zu tilgen, was die Bundesregierung als Ziel ausgegeben hat.

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