Urteil: Kessel für Blockupy war rechtens

Bündnis kritisiert Gericht - Grund für Freiheitsentzug wird geheimgehalten

  • János Erkens
  • Lesedauer: 2 Min.

Ein »Skandalurteil«, nennt Mischa Aschmoneit aus der Blockupy-Pressegruppe die jüngste Rechtsprechung im Zusammenhang der Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main. Bei der Verhandlung am Mittwoch vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht wiesen die Richter erneut die Klage eines Aktivisten ab, der bei der Demonstration im vergangenen Jahr mehrere Stunden lang von der Polizei eingekesselt, durchsucht und abgefilmt wurde.

Der aus Berlin stammende Kläger und sein Anwalt Ralph Monnek hatten darüber hinaus gegen das damals verhängte Aufenthaltsverbot in weiten Teilen der Stadt Frankfurt sowie gegen die ungewöhnlich lange Dauer des Polizeikessels geklagt. Damit mussten sich die Verantwortlichen erstmals dafür rechtfertigen, warum sie die knapp 1000 eingekesselten DemonstrantInnen über einen Zeitraum von bis zu neun Stunden festgehalten hatten. Wie Richter Rainald Gerster am Mittwoch feststellte, habe es sich bei der Maßnahme eindeutig um eine Freiheitsentziehung gehandelt - die allerdings, entgegen der Auffassung des 33-jährigen Klägers, rechtens war. Allein das Aufenthaltsverbot, das der Kläger damals im Stadtgebiet erteilt bekam, erkannte Gerster als rechtswidrig an. »In allen anderen Teilen hingegen bestätigt das Urteil die Linie der Polizei«, kritisiert Pressesprecher Aschmoneit. Auch in diesem Prozess wurde erneut der Antrag eines Klägers auf Veröffentlichung der Polizeiakten abgelehnt. Damit bleibt für die Klägerseite auch weiterhin nicht nachvollziehbar, auf welcher Entscheidungsgrundlage Polizeipräsident Achim Thiel und Einsatzleiter Harald Schneider die Einkesselung veranlasst hatten.

Bei der Demonstration vor einem Jahr, zu der das Blockupy-Bündnis aufgerufen hatte und die vom Frankfurter Hauptbahnhof gen City hätte führen sollen, war die Spitze des Zuges schon nach wenigen Minuten von der Polizei aufgehalten worden. Mit widersprüchlichen Begründungen hatten Hundertschaften von PolizistInnen die DemonstrationsteilnehmerInnen gewaltsam am Verlassen des Kessels gehindert: Mal habe es sich bei dem Kessel um eine Präventionsmaßnahme gehandelt, mal habe die Vermummung der DemonstrantInnen durch bunte Regenschirme bereits als Verstoß gegen die Demonstrationsauflagen gegolten.

Das Gerichtsurteil zeige, dass Recht nicht von Gerichten gesprochen werde, so Pressesprecher Aschmoneit: »Wir müssen uns das Recht auf der Straße erkämpfen.« So kündigt das Blockupy-Bündnis bereits große Protestaktionen an, wenn Anfang kommenden Jahres der Neubau der Europäischen Zentralbank im Frankfurter Ostend eröffnet werden soll. Der Kläger will derweil in die nächste Instanz gehen.

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