620 000 Bescheide sind auf den Weg gebracht
Mütterrente
Diese Rente geht an Mütter - in Ausnahmefällen auch an Väter -, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die bis Ende Juni 2014 bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekamen.
Die Bescheide geben Auskunft über den neuen Rentenbetrag ab 1. Juli 2014. Aus einer der beiden Anlagen ist ersichtlich, in welcher Höhe ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten angerechnet wird. Dieser ist von der Anzahl der vor 1992 geborenen Kinder abhängig.
Die andere Anlage gibt Auskunft über die Höhe der Nachzahlung vom 1. Juli bis zum 30. September 2014. Im Bescheid wird zudem mitgeteilt, ob die Nachzahlung sofort ausgezahlt oder zunächst einbehalten wird. Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einer Witwenrente noch Einkommensanrechnungen überprüft werden müssen oder die Rentnerin oder der Rentner ab dem 1. Juli 2014 noch Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern erhalten hat. In den meisten Fällen wird die erhöhte Rente dann ab Oktober laufend gezahlt.
Für jedes in Ostdeutschland erzogene Kind gibt es einen Zuschlag von 26,39 Euro brutto im Monat. Der tatsächliche Zahlbetrag wird allerdings etwas niedriger ausfallen, da Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.
Einige wenige Rentenbezieher erhalten ihren Bescheid zur Mütterrente erst zu einem späteren Zeitpunkt, weil noch zusätzliche Ermittlungen oder manuelle Berechnungen erforderlich sind. Dazu zählen Berechtigte, die eine Vollwaisenrente erhalten oder von deren Rente Pfändungs- oder Abtretungsbeträge einbehalten werden.
Deutschlandweit wird die Neuberechnung und der Bescheidversand für den Zuschlag für Kindererziehungszeiten für ein Kind, das vor 1992 geboren wurde, weitestgehend bis zum Jahresende abgeschlossen sein. nd
Wer spezielle Fragen zur Mütterrente hat, kann sich an die kostenlose Service-Telefonnummer (0800) 10 00 480 55 wenden. Die Mitarbeiter sind montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr zu erreichen.
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