Hilfe für Sterbewillige

Politiker von Union und SPD legen Entwurf zu assistiertem Suizid vor

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Berlin. Das Leben kommt ungefragt, muss man es auch gehen lassen - ohne Recht auf eigene Entscheidung? Es gibt Situationen, da ist es nicht einmal mehr möglich, einen Notrufknopf zu drücken. Ist der Ruf nach Hilfe, nach Sterbehilfe, dann Anstiftung zum Rechtsbruch? Die Debatte darüber ist alt. Nun scheint der Gesetzgeber entschlossen, dem Ruf nach einer humanen, verlässlichen Regelung zu folgen. Die über viele Grenzen reichende Dimension dieser Entscheidung führt im Bundestag zur Aufhebung des Fraktionszwangs, ungewohnte Koalitionen finden sich.

Am Donnerstag stellte eine Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach ihren Entwurf für eine Regelung vor. Sie spricht sich für die Freigabe ärztlicher Sterbehilfe aus und will damit entsprechende Organisationen »überflüssig« machen.

Es handelt sich hier um eines von fünf Konzepten im Parlament. Bisher bleiben passive wie indirekte Sterbehilfe für Ärzte straffrei, aktive Sterbehilfe wird bestraft. Graubereiche in der Auslegung von Lebens- und Sterbesituationen verunsichern. Klare Verhältnisse wünschen sich deshalb nicht nur Patienten, die in Verfügungen ihren Willen nur bedingt deutlich machen können, weil sie nicht ahnen können, unter welchen Bedingungen die theoretische Vorsorge real wird. Sondern auch Ärzte, Vereine, Menschen, die nicht wissen, wie ihr Ende aussehen wird. uka

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