Pauschalen für Flüchtlinge
Höhe der Beträge für Asylbewerber von Land zu Land unterschiedlich
Der Streit um die Aufnahme von Asylbewerbern wird mittlerweile auch vor Gericht ausgetragen. So scheiterten nun zwei hessische Gemeinden mit ihrer Klage gegen die Flüchtlingszuweisung durch den zuständigen Wetteraukreis. Wie die »Frankfurter Rundschau« am Mittwoch berichtete, seien dem Landkreis im ersten Halbjahr 400 zusätzliche Flüchtlinge zugewiesen worden, die dann auf die Gemeinden verteilt wurden. Doch Städte wie das kleine Ortenberg sahen sich überfordert. Auch wenn es sich nur um 20 Menschen handelte, die man zusätzlich hatte aufnehmen müssen. Nicht nur in Ortenberg meint man, der vom Kreis gezahlte Pauschalbetrag für die Flüchtlingsbetreuung in Höhe von 6,80 Euro pro Tag reiche nicht aus. Zusammen mit der Gemeinde Glauburg zog man deshalb vors Verwaltungsgericht Gießen. Dort entschieden die Richter nun, dass die Zuweisung durch den Kreis rechtmäßig gewesen sei.
Nicht nur in den beiden hessischen Gemeinden ist man der Meinung, dass die übergeordneten Instanzen die Flüchtlinge bei ihnen quasi abladen. Dahinter steckt System. Verteilt werden die Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel, der sich nach Größe und Einwohnerzahl richtet. Die Länder wiederum »verteilen« ihre Asylbewerber auf die Kommunen, die diese dann, wie in Hessen, an die Gemeinden weiterreichen. Eine Ausnahme bilden hier die Stadtstaaten.
Das eigentliche Problem sind dabei nicht die Flüchtlinge, sondern die Zuschüsse. Auch die Klage vorm Verwaltungsgericht Gießen hatte vor allem finanzielle Gründe. Viele Kommunen klagen, die gezahlten Pauschalbeiträge würden die tatsächlichen Aufwendungen nicht decken. Zudem variiert ihre Höhe von Bundesland zu Bundesland, wie eine Studie der deutschen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) aus dem Jahre 2013 zeigt. Demnach stehen in Hessen zwischen 407 und 515,54 Euro pro Monat und Flüchtling zur Verfügung. In Niedersachsen stellt man dafür pro Jahr 5036 Euro bereit, während Brandenburg 2013 eine Jahrespauschale von 9011 Euro zahlen wollte. Ganz genau nimmt man es in Thüringen: Hier gibt es zusätzlich zur monatlichen »Unterbringungspauschale« von 177 Euro auch eine »Betreuungspauschale« von 24,45 Euro sowie eine »Leistungspauschale« von 272 Euro, die laut Studie zum August 2012 auf 354 gestiegen sein soll. »Bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt« können zusätzlich rund 2556 Euro locker gemacht werden.
Die Länder legen nicht nur die Höhe der Pauschalen fest, sondern regeln auch die Aufnahmestandards in den Unterkünften. Im reichen Baden-Württemberg stehen jedem Asylbewerber 4,5 Quadratmeter »Wohn- und Schlaffläche« zu. In Brandenburg sind es sechs Quadratmeter, ebenso in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen. Ob diese Standards eingehalten werden, steht auf einem anderen Blatt.
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