Philosoph Birnbacher warnt vor Restriktionen bei Sterbehilfe
Kritik an Bundesärztekammer wegen Druck auf Mediziner
Für die freie Entscheidung eines unheilbar Kranken, aus dem Leben zu scheiden und dabei medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu können, engagiert sich der Philosoph und Medizinethiker Dieter Birnbacher von der Universität Düsseldorf. Diese Hilfe sollte vom ärztlichen Standesrecht zugelassen und nicht von Strafen bedroht sein. Birnbacher ist Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben und gehört der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer an.
Berlin. Der Medizinethiker und Philosoph Dieter Birnbacher gibt der Bundesärztekammer die Schuld daran, wenn sich Menschen kommerziellen Sterbehelfern auslieferten. Ärzte, die Sterbehilfe leisten, müssten damit rechnen, angezeigt zu werden und ihre Approbation zu verlieren, sagte er im nd-Interview. Es sei zu befürchten, das die Grenzen für Sterbehilfe künftig enger gezogen würden. Im Moment gebe es in Deutschland eine liberale Situation, in der Beihilfe zum Suizid nicht verboten sei. Solange sich die Ärzte aber verweigerten, bringe das den Patienten gar nichts.
Birnbacher plädiert für einen selbstbestimmten Tod und hält die Assistenz von Medizinern aufgrund ihrer Expertise dabei für wünschenswert. Die Linderung von Leiden gehöre zu den ärztlichen Aufgaben. «Es gibt kein absolutes Lebenserhaltungsgebot, auch wenn Leben zu erhalten selbstverständlich eine der wichtigen Standespflichten der Ärzte ist”, so Birnbacher. Am Donnerstag berät der Bundestag in einer ersten Orientierungsdebatte über Sterbehilfe, die nach Auffassung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) durch ein neues Gesetz weiter eingeschränkt werden soll. Das vollständige Interview mit Dieter Birnbacher lesen Sie in unserer Donnerstagausgabe. nd
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