Erbschaftsteuer verstößt gegen Verfassung
Karlsruher Richter sehen in zentralen Punkten Grundgesetz verletzt / Bund muss Gesetz bis Mitte 2016 reformieren
Karlsruhe. Vererben von Betrieben sind weitgehend verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2016 abschaffen, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe verkündete. Bis dahin sind die bisherigen Vorschriften weiter anwendbar.(Az. 1 BvL 21/12)
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