Werbung

Wenn die Rakete nach hinten losgeht

Silvesterschäden - wer zahlt?

  • Kai Althoetmar
  • Lesedauer: 2 Min.
In der Silvesternacht passieren Feuer- und Brandschäden sehr häufig - sei es, dass ein Böller den Teppichboden anschmort oder eine Rakete an der Hauswand Spuren hinterlässt. Dann stellt sich die Frage: Wer haftet?

Für Schäden am Haushalt stehe grundsätzlich die Hausratversicherung ein, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. »Die ersetzt aber nur dann den vollständigen Schaden, wenn der Mieter nicht grob fahrlässig gehandelt hat.« Sie ersetzt Schäden, die etwa durch Feuer oder Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen. Die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers tritt für Schäden am Gebäude, etwa am Putz, oder beim beschädigten Briefkasten ein.

Verursacht ein Partygast mit Feuerwerk einen Schaden beim Gastgeber, haftet die Privathaftpflicht des Gastes - solange weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit im Spiel sind.

Wer beim Silvesterunfall durch Verletzungsfolgen zum Invaliden wird, bei dem kommt eine private Unfallversicherung für die Folgen auf - entsprechend dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten gilt: Wer sich beim Feuerwerk verletzt, erhält die Behandlungskosten von der Krankenversicherung ersetzt, gleich ob Knalltrauma oder Brandwunde.

Kommen Dritte zu Schaden, drohen den Verursachern neben Schadenersatzansprüchen der Betroffenen auch strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen Körperverletzung. Das gilt in erster Linie bei Vorsatz, und zwar auch dann, wenn der Täter betrunken war. In dem Fall ist auch der Versicherungsschutz verloren. Das kann auch gelten, wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder mit Böllern zündeln lassen. Versicherungen werten das als grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht.

Ein Verlust des Versicherungsschutzes droht auch, wenn illegal importierte Böller vorzeitig explodieren und Schäden anrichten. Böllerfreunde sollten nur Material verwenden, das das europäische CE-Zeichen trägt. Wer Billigstware aus Fernost ohne Prüfsiegel abbrennt, verliert nicht nur den Schutz der Haftpflichtpolice, sondern sieht auch einer Geldbuße ins Auge.

Bei grober Fahrlässigkeit stellt seit 2008 das Versicherungsvertragsgesetz die Kunden der Versicherungen besser. Es gilt nicht mehr das »Alles-oder-Nichts-Prinzip«, wonach der Versicherer in Fällen grober Fahrlässigkeit gar nichts zahlen musste. Heute wird im Schadenfall - je nach Schwere des Verschuldens - anteilig reguliert. Die Versicherung leistet dann wenigstens eine Quote. Einfache Fahrlässigkeit bleibt für Versicherte weiterhin folgenlos. Seit 2009 gilt die Quoten-Regel auch rückwirkend für Altverträge.

Häufig werden auch Autos beschädigt. Landet aus Versehen eine Rakete auf einem Auto, springt die Teilkasko des Halters ein. Der Schadenfreiheitsrabatt des Fahrzeugeigentümers bleibt unberührt. Anders Vandalismus: Wird ein Fahrzeug mutwillig ramponiert, haftet nur die Vollkaskoversicherung, wenn die Täter nicht zu ermitteln sind. Im Nachteil sind auch Cabriofahrer. Sengen glimmende Reste von Knallern oder Raketen Löcher ins Verdeck, zahlt allein die Vollkasko.

Kai Althoetmar

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.