Asylgesetze sollen Betroffenen gerecht werden
Offener Brief des Bündnisses gegen Dublin-Verordnung: Plädoyer für Asylverfahren in Deutschland
Der kurdische Oppositionelle Mehmet A. flieht über Griechenland nach Deutschland und stellt dort einen Asylantrag. Obwohl er seine politische Verfolgung bei der Anhörung belegen kann, erklären sich die deutschen Behörden für nicht zuständig. Er wird nach Griechenland zurückgebracht, wo er in letzter Minute durch das Eingreifen von Pro Asyl vor einer Abschiebung in die Türkei bewahrt wird. Wie Mehmet A. geht es vielen Asylbewerbern, nicht alle haben so viel Glück wie er. Ihre Fluchtgründe werden nicht geprüft, gegen ihren Willen werden sie in ein anderes EU-Land abgeschoben. Die rechtliche Grundlage liefern die Dublin-Verordnungen. Danach ist derjenige Mitgliedsstaat für das Asylverfahren zuständig, den der Asylsuchende bei der irregulären Einreise in die Europäische Union zuerst betreten hat.
Gegen diese Praxis laufen Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen seit langem Sturm. Jetzt soll der Widerstand gebündelt wurden. Am Donnerstag ging das »Aktionsbündnis Dublin III-Verordnung stoppen« mit einem Brief an die Öffentlichkeit, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Geflüchteten die Möglichkeit zu geben, ihr Asylverfahren in Deutschland durchzuführen. »Uns geht es darum, die Asylgesetzgebung an den Interessen der Geflüchteten auszurichten«, betonte Sebastian Muy gegenüber nd. Der Sozialpädagoge ist Mitarbeiter des Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrantinnen (BZZ), das im Bündnis gegen die Dublin-Verordnungen aktiv ist.
Bereits 2013 hatte ein Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden das »Memorandum Flüchtlingsaufnahme in der Europäischen Union: Für ein gerechtes und solidarisches System der Verantwortlichkeit« herausgegeben. Sie schlugen vor, das Kriterium der irregulären Einreise durch das Prinzip der freien Wahl des Mitgliedsstaates durch den Flüchtling zu ersetzen. Dieser Grundsatz spielt bei auch bei der aktuellen Imitative die zentrale Rolle.
Kritik übt Muy an Plänen der Bundesregierung, das Kriterium der illegalen Einreise durch eine Quotenregelung zu ersetzen. Danach sollen Kriterien definiert werden, anhand derer die Asylsuchenden auf die EU-Mitgliedsstaaten verteilt werden. »Dadurch könnte zwar dem «Verursacherprinzip» endlich ein Ende gesetzt werden. An der staatlichen Fremdbestimmung über die Wahl des Asylverfahrenslandes würde sich dadurch jedoch nichts ändern.« Diese Diskussionen machen für Muy deutlich, dass auch in der Politik mittlerweile erkannt werde, dass das Dublin-System gescheitert ist. Inzwischen gibt es mehrere gültige Gerichtsurteile, die die Ausweisung von Geflüchteten in EU-Länder wie Griechenland und Italien untersagen, weil dort wesentliche Grundrechte nicht gewährleistet sind. Das Bündnis gegen Dublin III unterstützt Aktionen etwa in Osnabrück, wo es mehrmals gelungen ist, durch Blockaden Abschiebungen von Flüchtlingen zu verhindern.
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