Neue Ziele im Ruhestand

Versicherungsschutz im Alter (Teil 1)

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.
Versicherungsvertreter schätzen Senioren und Rentner als wichtige Zielgruppe: Sie sind kaufkräftig - und häufig auch noch vertrauensselig. Es könnte also demnächst an Ihrer Haustür klingeln. Vorher sollte Sie Ihre persönliche Finanzstrategie einmal ganz in Ruhe durchdacht haben.

Spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand geht es um neue Ziele. Arbeit spielt künftig keine oder eine untergeordnete Rolle; die Kinder sind (längst) aus dem Haus; und Sie könnten etwa die Enkelkinder stärker beim Sparen berücksichtigen. Neue Ziele: Das trifft besonders auf den Versicherungsschutz zu.

Tipps

Sie können sich mit Fragen an Ihre Kasse oder Ihren privaten Versicherer wenden. Auch Verbraucherzentralen bieten (kostenpflichtige) Beratung an. Als Anlaufstelle im Internet ist die Deutsche Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) zu empfehlen. Sie bietet auch ein kostenloses Servicetelefon rund um Rente und Krankenversicherung an unter 0800 1000 4800.

Der GKV-Spitzenverband hilft bei Fragen zur Krankenversicherung unter Tel. (030) 340 60 66-01. Beim zentralen Interessenvertretung der GKV und Pflegekassen gibt es auch Auskunft zur Pflegeversicherung unter Tel. (030) 340 60 66-02. hape

 

Schwerpunkt: Gesundheit

Das alles überragende Thema ist auch »im Alter«, das seit Aristoteles mit 50 Jahren beginnt: die Gesundheit. Mit dem Rentenantrag haben Sie sich bereits bei der »Krankenversicherung der Rentner«, kurz KVdR, angemeldet. Das klingt aufregender als es ist. Letztlich bleibt (fast) alles beim Alten: Je nach dem, ob Sie in der aktiven Berufszeit gesetzlich oder privat versichert waren, bleiben Sie in der Krankenkasse oder beim privaten Krankenversicherer normalerweise automatisch Mitglied. Die KVdR ist keine Gesellschaft, sondern nur ein Status: Wer ihn hat, gilt als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.

»Der Übergang läuft meiner langen Erfahrung nach reibungslos«, versichert Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Freiwillig Versicherten empfiehlt Frau Weidenbach, sich vor dem Rentenantrag mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, ob der Übergang tatsächlich in die Wege geleitet sei. »Anruf genügt.«

Krankenversicherung der Rentner

Mit dem Rentenbeginn wechseln pflichtversicherte Arbeitnehmer in die »Krankenversicherung der Rentner« (KVdR). Diese Statusänderung über die KVdR wird nötig, weil kein Arbeitgeber mehr einen Großteil der Kassenbeiträge zahlt. Das übernimmt fortan weitgehend die Rentenkasse. Zum Krankenbeitrag kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung. Rentner mit »Elterneigenschaft«, so die Deutsche Rentenversicherung, zahlen weniger als Nicht-Eltern.

Als versicherungspflichtiger Rentner müssen Sie aus Ihrer gesetzlichen Rente Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Haben Sie mehrere Renten, beispielsweise eine Witwenrente oder eine Rente aus dem Ausland, zahlen Sie aus jeder Rente Beiträge zur Krankenversicherung. Auch Einkommen aus Selbstständigkeit sind beitragspflichtig.

Komplizierter kann die Beitragsberechnung bei freiwilligen Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Berücksichtigt wird laut Sozialgesetzbuch (§ 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V) »die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit« des freiwilligen Mitglieds. Das kann neben dem Ruhegeld, auch Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen, Zinsen und Dividenden umfassen.

Privat krankenversicherte Rentner zahlen Prämien an ihr Versicherungsunternehmen einkommensunabhängig. Der Beitrag richtet sich nach den versicherten Gesundheits- und Pflegerisiken. Ein Zuschuss durch den Rentenversicherungsträger ist möglich.

Wechsel ist möglich

Auch als Rentner kann man in eine andere, möglicherweise günstigere Krankenkasse wechseln. Und unter bestimmten Bedingungen in eine Private Krankenversicherung (PKV) umsteigen. Allerdings dürfte dies im Regelfall teuer werden. Wer jedoch schon privat versichert war - das betrifft jeden zehnten Ü60er - kann und muss dies auch weiterhin tun. »Doch zu Ihrem Beitrag können Sie einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger bekommen«, hat die Deutsche Rentenversicherung in Berlin eine gute Nachricht für Privatversicherte.

Selbst Kassenpatienten können von einem Zuschuss der Rentenversicherung profitieren: Etwa bei einer Zusatzversicherung zur alternativen Heilbehandlung oder für Zahnersatz. Allerdings ist der Abschluss von Zusatzversicherungen im Alter meist kostspielig. Kamen Sie bisher ohne Chefarztbehandlung oder homöopathische Medikamente aus, sollten Sie das auch künftig tun.

Im Einzelnen ist die Sache kompliziert. Wie die Recherche für diesen Beitrag zeigte, sind die Angaben der verschiedenen Akteure auch nicht immer vollständig deckungsgleich.

Hermannus Pfeiffer

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