Facebook-Klage vertagt

Gericht entscheidet frühestens in drei Wochen

  • Lesedauer: 2 Min.
Mit Spannung verfolgt die Netzgemeinde die Klage von Aktivisten gegen Facebook. Noch ist aber nicht entschieden, ob das Wiener Gericht überhaupt zuständig ist.

Wien. Ist das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien für die Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen das Online-Netzwerk Facebook zuständig? Darüber sollte das Gericht am Donnerstag entscheiden, vertagte sich aber zunächst für etwa drei Wochen. Das ist ein erster kleiner Erfolg für das größte soziale Netzwerk: Facebook hatte die Zuständigkeit des Gerichtes von Beginn an vehement bestritten.

»Es ist der beispiellose Versuch des Klägers, Österreich zu einem Gerichtsstand für eine globale Sammelklage im US-Stil gegen eine ausländische Beklagte zu machen«, kritisierte Facebook-Anwalt Nikolaus Pitkowitz. Der 27-jährige Netzaktivist Schrems hatte eine Schadenersatzklage gegen den US-Konzern eingereicht, weil er europäische Datenschutzregeln verletzt sieht.

Zum Auftakt ging es um die Frage, ob Schrems wirklich als Verbraucher auftritt. Facebook bezweifelt das. »Der Kläger ist kein Verbraucher«, sagte Pitkowitz. Vielmehr führe er als Buchautor und gefragter Diskussionsgast die Klage in »eigenem beruflichen und unternehmerischen Interesse«.

Die Rolle als Verbraucher ist zen-tral für den Gerichtsstand. Nur ein Verbraucher hat das Recht auf ein Gerichtsverfahren in seiner Heimat. Sonst muss in Irland geklagt werden, wo Facebook-Europe seinen Sitz hat. Dort sind die Prozesskosten sehr hoch. »In Irland bin ich in 25 Jahren nicht durch. Das ist zeitlich und finanziell nicht tragbar«, so Schrems. Er sieht das Vorgehen des Konzerns, dessen Geschäftsmodell auf dem Sammeln und Vermarkten von Nutzerdaten basiert, als »Verzögerungstaktik«.

Schrems betonte, er lebe keineswegs von seinen Aktivitäten gegen Facebook. Er habe im Zusammenhang mit Auftritten zu Facebook noch nie Geld genommen. Schrems hat die Klage im Namen sieben weiterer Aktivisten eingebracht. Zudem haben 25 000 Menschen ihre Interessen an die klagende Gruppe abgetreten, ohne offiziell zu den Klägern zu gehören. 50 000 weitere Facebook-Nutzer stehen laut Schrems auf einer Warteliste. dpa/nd

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