Anklage wurde nicht verlesen

Verfahren gegen vier Zwangsräumungsgegner vor dem Amtsgericht Tiergarten eingestellt

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: 3 Min.
Noch bevor der Prozess begonnen hatte, war er schon zu Ende. Das Verfahren gegen vier Demonstranten, die ihre Solidarität mit einer zwangsgeräumten Familie zeigten, wurde eingestellt.

Saalverlegungen sind in der größten europäischen Aburteilungsfabrik in Moabit an der Tagesordnung. Gründe gibt es viele. Doch wenn ein Prozess kurzfristig in den Saal 101 verlegt wird, so heißt das: verschärfte Sicherheitsvorkehrungen, noch gründlichere Durchsuchungen für Prozessbeobachter durch einen speziellen Eingang, mehr Uniformierte auf der Straße und im Gerichtssaal. So braucht Justitia rund zehn Minuten für einen Zuhörer, um ihn gründlich zu durchleuchten. Der Prozess gerät in Zeitnot, obwohl noch gar nichts passiert ist. Zwei Stunden später ist die nächste Verhandlung angesetzt.

Der Amtsrichter erklärt: Es habe im Internet Drohungen gegeben, deshalb die verschärften Sicherheitsmaßnahmen. Die Drohungen stellen sich jedoch als Luftnummer heraus, es gab keine Gewaltankündigungen, wie zu lesen ist, nur Aufrufe, den Prozess zu beobachten. »Letzte Woche ist einer erschossen worden - in Spanien«, versucht der Richter der erstaunten Öffentlichkeit zu erklären. Aber irgendwie merkt er schon, dass er mit seiner Geschichte voll daneben liegt und verkündet eine Prozessunterbrechung, bis alle Zuhörer in den Saal gelangen können. Die Anklage wird nicht verlesen. Stattdessen handeln Verteidiger, Staatsanwalt und der Richter einen Deal aus: Das Verfahren gegen die vier Beschuldigten wird schlicht und einfach eingestellt, zwei Betroffene haben zwölf gemeinnützige Stunden zu leisten. Schluss, aus, vorbei.

So bleibt die Erklärung, die die vier Beschuldigten eigentlich vortragen wollten, unverlesen. Sie waren des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt, weil sie am 27. März letzten Jahres vor dem Haus Reichenberger Straße 73 in Kreuzberg friedlich gegen die Zwangsräumung einer fünfköpfigen Familie protestiert hatten. Unfriedlich wurde es erst, als ein Polizeikommando in die sitzenden Demonstrantengruppe stürmte und sie mit Gewalt vom Ort des Geschehens entfernte. Gut dokumentiert in einem Video auf Youtube. Für die Demonstranten folgte dann die polizeiübliche Prozedur: Festnahme, Sammeltransport, stundenlanger Aufenthalt im Arrest, »erkennungsdienstliche Behandlung«.

Zu diesem Zeitpunkt hatte die Familie dem Druck des Immobilieneigentümers Ernst Brenning schon nachgegeben und sich eine neue Wohnung gesucht. Die Familie hatte nach jahrelangem Streit und immerwährenden Schikanen in einem Brief an den Vermieter zugesichert, die Wohnung freiwillig bis zum Monatsende zu verlassen. Dennoch wurde brachial zwangsgeräumt. Das Landgericht Berlin erklärte im Dezember 2014 die Kündigung für unrechtmäßig - doch da waren bereits vollendete Tatsachen geschaffen. Auch andere Mieter sollen vom Eigentümer Brenning mit Tricks und Tollerei aus ihren Wohnungen geklagt worden sein.

Eigentümer Brenning, so ist auf verschiedenen Webseiten nachzulesen, ist ein braver gesetzestreuer Bürger, der seine politische Heimat in der CDU, Ortsverband Lilienthal, hat und der als Anwalt und Notar für Recht und Gesetz kämpft. Außerdem engagiert er sich als stellvertretender Kuratoriumsvorsitzender in der Evangelischen Schulstiftung Berlin-Brandenburg. Er will »hervorragende Bildung für alle«, wie seinem Selbstlob zu entnehmen ist. Doch wenn Kinder seiner Wohnungen von Zwangsräumung betroffen sind, wie im Fall der fünfköpfigen Familie, sie sich an einem neuen Wohnort völlig neu orientieren müssen, scheint sich sein soziales Gewissen in Grenzen zu halten.

Die rechtswidrig gekündigte Wohnung soll inzwischen wieder vermietet worden sein - wie es in der vorbereiteten und nicht zur Verlesung gekommenen Erklärung heißt, zu einem doppelten Mietpreis.

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