Neue Zweifel an Vorratsdatenspeicherung
Interne Nebenabsprachen zum Gesetzesvorhaben könnten Richtervorbehalt aushebeln
Nur eine Woche ist es her, dass Bundesjustizminister Heiko Maas versprach, seine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung werde sich an hohen Datenschutzstandards orientieren. Doch immer neue Informationen lassen vermuten, dass an der »Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten« nicht viel mehr neu ist als der Name. Nachdem »nd« vergangene Woche Informationen veröffentlichte, wonach das geplante Gesetz umfassende Bewegungsprofile ermöglichen könnte, sind nun interne Absprachen an die Öffentlichkeit gelangt, die zudem den geplanten Richtervorbehalt aushebeln könnten.
Das Datenschutzportal netzpolitik.org berichtete am Montagabend über eine »Nebenabrede«, die sich in der internen Version von Maas' »Leitlinien« zur Vorratsdatenspeicherung befinden soll. In dem am vergangenen Mittwoch der Öffentlichkeit vorgestellten Dokument fehlt davon jede Spur. Ein möglicher Grund: Der Passus sieht vor, dass auf die gespeicherten Daten auch im Rahmen der Bestandsdatenauskunft (zum Beispiel IP-Adresse und Wohnort) zugegriffen werden kann. Von einem richterlichen Beschluss als Grundlage für eine Datenabfrage ist dort - anders als in der öffentlichen Version der Leitlinien - keine Rede.
Andre Meister, der den Fall öffentlich machte, erklärte am Dienstag gegenüber »nd«: »Die Enthüllung ist deshalb brisant, weil die Nebenabrede belegt, dass für den allergrößten Teil der Vorratsdaten eben kein Richtervorbehalt notwendig ist. Das ist das Gegenteil davon, was das Ministerium behauptet.« Dieses gibt sich hingegen wortkarg: Mehrere Anfragen von »nd« und einen schriftlichen Fragenkatalog ließ das Bundesjustizministerium am Dienstag unbeantwortet. Ein Sprecher bestätigte lediglich, nichts bestätigen zu können.
Der Fall ist bereits der zweite, der Zweifel am geplanten Ausmaß der Vorratsdatenspeicherung aufkommen lässt. Am Freitag hatte »nd« berichtet, dass die geplanten Speicherung von Standortdaten wohl weit umfangreicher sein werde als bisher angenommen. Ein Ministeriumsvertreter hatte zuvor bestätigt, dass »bei jedem Kommunikationsvorgang« der Aufenthaltsort von Handy-Besitzern gespeichert werden solle. Dadurch wäre die Erstellung eines umfassenden Bewegungsprofils aller Bundesbürger möglich. Genau dies hatten die »Leitlinien« allerdings ausgeschlossen.
Die Kritik von Opposition und Datenschützern, wonach auch die Neuauflage der bereits einmal vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstoße, dürfte mit fehlendem Richtervorbehalt nun neue Nahrung bekommen. Werner Hülsmann, Datenschutzexperte beim »Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung«, sagte gegenüber »nd«: »Wenn das wirklich im Gesetz stehen würde, dann wäre das so verfassungswidrig, dass es schon der Bundespräsident ablehnen müsste.«
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