Kipping: Hartz-Sanktionen »juristisch und politisch falsch«
Linkenvorsitzende begrüßt Entscheidung von Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Strafen als verfassungswidrig eingeschätzt / Menschenwürde werde verletzt / Gang vor das Bundesverfassungsgericht geplant
Update 28 Mai, 12.40 Uhr: Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping hat die Entscheidung des Sozialgerichts Gotha, das die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig hält, begrüßt. Ihre Partei habe »schon lange darauf hingewiesen«, dass man Grundrechte nicht kürzen dürfe. »Das Grundrecht auf eine gesicherte Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist unantastbar. Ich bin froh darüber, dass diese menschenwürdige Behandlung der Hartz IV-Beziehenden endlich auf den Prüfstand kommt«, sagte Kipping. Die Sanktionen seien »juristisch und politisch falsch«, daher fordere man schon länger deren Abschaffung und die Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung.
Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Strafen als verfassungswidrig eingeschätzt
Gotha. Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Damit werde den Karlsruher Richtern diese Frage erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt, teilte das Gothaer Gericht am Mittwoch mit. Es sieht demnach die Menschenwürde verletzt, wenn etwa bei Nichteinhaltung von Terminen oder Ablehnung von Job-Angeboten Leistungen gekürzt werden. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen auch einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit, argumentierte das Gothaer Gericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell einige Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht. Über die Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze hatte das Gericht dem Gesetzgeber einen »Gestaltungsspielraum« zugestanden.
Das Bundessozialgericht hatte laut Medienberichten Ende April entschieden, dass Kürzungen bis zu 30 Prozent verfassungsgemäß seien.
In dem jetzigen Fall hatte das Jobcenter Erfurt nach Angaben des Gothaer Gerichts Leistungen in zwei Schritten um 60 Prozent gekürzt, weil der Kläger Angebote abgelehnt habe. Vorlagen von Gerichten haben in Karlsruhe eine geringe Erfolgsquote. dpa/nd
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