Wenn ein Grund zugrunde geht

Ingolf Bossenz über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Pelztierhaltung

  • Ingolf Bossenz
  • Lesedauer: 1 Min.

Was denn, die gibt’s noch? Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf könnte eine solche Frage provozieren. Ja, es gibt sie immer noch - die tierfeindliche, ethikverachtende, grausame Haltung von Pelztieren, um diese nach einem trostlosen Dasein zu töten und ihre haarige Haut im wahrsten Sinnen des Wortes zu Markte zu tragen, für den Profit.

Schleswig-Holstein forderte nun eine Änderung des Tierschutzgesetzes: Das Züchten und Töten von Tieren wie Füchsen, Nerzen oder Chinchillas für die Pelzgewinnung sei nicht für die Sicherung elementarer Grundbedürfnisse des Menschen nötig und daher auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine wahrlich nicht neue Binsenweisheit, in deren Gefolge andere Länder längst die Pelztierhaltung verboten haben: so Großbritannien, Österreich, Slowenien und Kroatien. Auch die deutsche Länderkammer will nun einen solchen Schritt. Langfristig. Was heißt, dass auf den verbliebenen Pelzfarmen in Deutschland - acht sollen es sein - während einer Übergangsfrist von zehn Jahren weiter das Elend regiert.

Gewiss: Angesichts der Hunderte Millionen Kreaturen, die jedes Jahr in den Schlachthäusern sterben, ist die Zahl der Pelztiere verschwindend. Aber immerhin würde ein einzelner bislang »vernünftiger Grund«, Tieren das Recht auf Leidfreiheit und Leben zu bestreiten, beseitigt.

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