Erstmals »qualifizierte Leichenschau«
Delmenhorster Kliniken führen neue Regelung ein
Delmenhorst. Nach der Mordserie eines Krankenpflegers an Patienten führen die beiden Krankenhäuser im niedersächsischen Delmenhorst nach eigenen Angaben als bundesweit erste Kliniken eine »qualifizierte Leichenschau« ein. Ab August werde jeder Patient, der im Klinikum oder dem St. Josef-Stift stirbt, zusätzlich von einem speziell geschulten Rechtsmediziner untersucht, teilten die Kliniken mit. So soll ein unnatürlicher Tod schneller entdeckt werden.
Der frühere Krankenpfleger Nils H. wurde im Februar wegen fünf Morden zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte Patienten ein Herzmedikament gespritzt, um bei der Reanimation als Held dastehen zu können. Im Prozess gestand er weitere 30 Morde. Die Polizei untersucht zudem 202 Verdachtsfälle und lässt dafür die Toten exhumieren. Bei zehn von ihnen wurden bereits Hinweise auf ein Verbrechen gefunden.
Künftig werde bei Todesfällen wie schon bisher ein Klinikarzt den Tod feststellen und dokumentieren, hieß es. Anschließend werde der Tote von einem Arzt der Gerichtsmedizin Bremen untersucht. Er bewerte die Todesumstände und stelle den Totenschein aus. Bei nicht natürlichen oder unklaren Todesursachen benachrichtige er die Angehörigen und die Polizei. Die zusätzliche Untersuchung koste 125 Euro und sei zunächst von den Krankenhäusern zu tragen.
Allerdings nimmt der Rechtsmediziner den Angaben zufolge nur eine äußerliche Leichenschau vor. Kritiker bemängelten, nur eine Obduktion lasse verlässliche Urteile zu. Dies ist jedoch nach Angaben der Klinikleitungen nicht in allen Fällen möglich. dpa/nd
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