TTIP: EU plant eine Paralleljustiz light
EU-Kommission legt Pläne zur Rettung des Freihandelsabkommens vor / Campact kritisiert Investorenschutz als überflüssig
Brüssel. Zur Beilegung des Streits über das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP schlägt die EU-Kommission eine umfangreiche Reform des aktuellen Schiedsgerichtssystems vor. Die umstrittenen privaten Schlichtungseinrichtungen für Streitigkeiten zwischen Konzernen und Staaten sollen demnach durch ein transparenteres System abgelöst werden, das in seiner Funktionsweise deutlich mehr traditionellen Gerichten entspricht.
Die EU-Kommission will beispielsweise die Richter künftig in unabhängigen Verfahren auswählen lassen. Zudem soll es im neuen »Investitionsgerichtshof« ein zweite Instanz geben. Sie würde es Parteien erlauben, gegen Urteile Einspruch zu erheben. »Wir wollen ein System einrichten (...), dem die Bürger trauen«, kommentierte die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström bei der Vorstellung am Mittwoch.
Die vor allem von Großkonzernen verlangten Investor-Staats-Schiedsverfahren (ISDS) gelten als einer der Hauptgründe für den großen Widerstand in Europa gegen TTIP. Die traditionellen Schiedsgerichte werden von Gegnern als eine Art Paralleljustiz kritisiert, über die Unternehmen Schadenersatz zulasten der Steuerzahler erstreiten, nationale Gesetze aushebeln oder eine Senkung von Verbraucher- und Umweltstandards durchsetzen können.
Entsprechende Kritik kam deshalb unter anderem von der Kampagnenorganisation Campact: »Die USA und Europa sind Rechtsstaaten, eine Sondergerichtsbarkeit für Investoren ist überflüssig«, kommentiert Maritta Strasser die vorgelegten Ideen der EU-Kommission. »In Trippelschritten bewegt sich die Handelskommissarin von der privat organisierten Paralleljustiz für ausländische Konzerne hin zu so etwas wie Rechtsstaatlichkeit. Auf diesem Weg hat sie allerdings erst wenige Meter zurückgelegt.«
dpa/nd
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