Geständige Brandstifter auf freiem Fuß

Brandanschlag auf Flüchtlingshaus in Altena / Westfalen offenbar aufgeklärt

  • Vpn Marcus Meier
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Staatsanwaltschaft Hagen hat den Brandanschlag auf ein von sieben syrischen Flüchtlingen bewohntes Haus in Altena enträtselt. Die beiden Täter, darunter ein Feuerwehrmann, sind wieder auf freiem Fuß. Sie sollen aus Angst vor Flüchtlingen gehandelt haben.

Bereits nach wenigen Tagen haben Polizei und Staatsanwaltschaft Hagen einen Brandanschlag aufgelöst, der sich am vergangenen Wochenende in Altena in Südwestfalen ereignet hatte. Nur dank aufmerksamer Nachbarn war der Anschlag auf ein seit kurzem von zwei syrischen Flüchtlingsfamilien bewohntes Mehrfamilienhaus glimpflich ausgegangen. Anwohner bemerkten am vergangen Samstag Brandgeruch und stellten fest, dass der Dachboden schon völlig verqualmt war.

Nun präsentierte die Staatsanwaltschaft zwei männliche Mittzwanziger als Täter. Beide sind demgemäß geständig. Der Jüngere (23), der Schmiere gestanden haben will, während der Ältere (25) auf dem Dachboden Feuer legte, war bei den Ermittlungsbehörden vorstellig geworden. Eine Überwachungskamera hatte die beiden gefilmt, wie sie an einer Tankstelle Benzin in einen Kanister füllten. Der Haupttäter ist laut Medienberichten Feuerwehrmann. Das Haus befindet sich in der Brandstraße.

Laut Staatsanwaltschaft Hagen handelten die Täter nicht aus politischen Motiven, sondern aus Angst vor Flüchtlingen. Gegen die Geständigen wird nun wegen schwerer Brandstiftung ermittelt. Sollten sie wegen dieses Delikts verurteilt werden, so würde die Mindesthaftstrafe ein Jahr respektive, sofern die Richter einen minder schweren Fall erkennen sollten, sechs Monate betragen.

Beide wurden jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt, da laut Staatsanwalt Bernd Maas kein Grund für Untersuchungshaft vorliege. »Wir haben es mit mehreren Besonderheiten zu tun: Beide Verdächtigen sind geständig, haben Beruf, Familie und festen Wohnsitz. Es besteht weder Verdunkelungs-, noch Flucht- oder Wiederholungsgefahr«, begründete der Jurist gegenüber »nd« den Verzicht auf freiheitsentziehende Maßnahmen.

Die Flüchtlinge, darunter eine schwangere Frau, profitieren derweil von der Solidarität ihrer neuen Nachbarn, die ihnen derzeit Unterschlupf gewähren.

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