EuGH stärkt Klagerecht von Verbänden

Deutsche Regelungen sind laut Gericht zu restriktiv

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Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden in Deutschland zu großen Bauvorhaben gestärkt und erweitert. Er entsprach mit einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil weitgehend der Klage der EU-Kommission. Die deutschen Regelungen seien zu restriktiv, entschieden die Richter. Die rot-schwarze Bundesregierung muss nun das Verbandsklagerecht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen in mehreren Punkten nachbessern.

Prüfungen auf die Umweltverträglichkeit sind EU-weit sowohl bei öffentlichen als auch bei privat betriebenen Großprojekten vorgeschrieben. Dabei wird abgeklärt, ob die Projekte Umweltbelange beeinträchtigen - etwa Gewässer oder Naturschutzgebiete. In einem früheren Urteil im Streit um das Kohlekraftwerk im nordrhein-westfälischen Lünen hatte der EuGH vor vier Jahren gerügt, dass Verbände die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gerichtlich überprüfen lassen konnten. Daraufhin wurde das Umweltrecht nachgebessert und ein Klagerecht für anerkannte Umweltverbände geschaffen.

Dass diese Änderungen nicht ausreichten, bestätigte nun der EuGH. So mussten bislang bei nachgewiesenen Fehlern die Kläger belegen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ohne diesen Fehler anders ausgefallen wäre. Dem Urteil zufolge liegt die Beweislast nun bei den Behörden. Zudem durften klagende Verbände vor Gericht nur solche Erkenntnisse geltend machen, die sie bereits im Verwaltungsverfahren vorgebracht hatten. Nun können auch neue Erkenntnisse eingebracht werden. Agenturen/nd

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