Auch EU kritisiert Störerhaftung

Medienbericht über Stellungnahme der EU-Kommission

  • Fabian Köhler
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Bundesregierung hat es nicht leicht mit ihrem Gesetzesentwurf zur Störerhaftung: Nach Branchenverbänden, Netzaktivisten und dem Bundesrat hat nun auch die EU-Kommission das geplante Gesetz kritisiert.

In der Stellungnahme verweist die EU-Kommission auf die E-Commerce-Richtlinie der EU. Diese sehe vor, dass Betreiber von WLAN-Hotspots schon dann nicht für die Taten ihrer User haften, wenn sie damit »in keiner Weise mit der übermittelten Information in Verbindung stehen.« Außerdem könnten die deutschen Pläne zur Störerhaftung auch gegen die EU-Charta verstoßen. So befürchtete die EU-Kommission »Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell und ihre unternehmerische Freiheit« (von WLAN-Anbietern) sowie »übertriebene Maßnahmen« von Anbietern, die nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften wollen. In der von »Zeit Online« zitierten Stellungnahme heißt es: »Die Haftungsbedingungen für WLAN-Diensteanbieter könnten möglicherweise ebenfalls Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Artikel 16 und 11 der EU-Charta der Grundrechte (Unternehmerische Freiheit und Freiheit der Meinungsäußerung) aufwerfen.« »Zeit Online« zitiert weiter, die EU-Kommission habe »Zweifel daran, dass die vorgeschlagenen Vorschriften hinsichtlich angemessener Sicherheitsmaßnahmen und einer Erklärung über die Einhaltung durch die WLAN-Nutzer ( … ) erforderlich und geeignet sind, um das Ziel einer Verhinderung von Rechtsverletzungen zu erreichen.«

Mit ihrem Gesetz zweiten Änderungsgesetz zum Telemediengesetz plant die Bundesregierung die Störerhaftung, die zurzeit dazu führt, dass es in Deutschland vergleichsweise wenige öffentliche WLAN-Hotspots gibt, zu entschärfen. Anders als in vielen anderen Ländern können WLAN-Anbieter nach den Plänen der Bundesregierung allerdings immer noch haftbar gemacht werden, wenn sie zum Beispiel nicht für bestimmte Sicherheitsstandards sorgen.

Branchenverbänden, Netzaktivisten und zuletzt auch dem Bundesrat gehen diese Pläne nicht weit genug – unter anderem wegen der schwammigen Formulierungen im Entwurfstext. »Keinen wirklichen Fortschritt« nennen diesen die Berliner »Freifunker«, die kostenlos hunderte offene WLAN-Hotspots in Berlin zur Verfügung stellen. Sie kritisieren, dass die »rechtlich unklare Situation« für Hotspot-Betreiber bestehen bleibe.

Zuletzt schlossen sich auch die Ausschüsse für Recht, Kultur und Wirtschaft des Deutschen Bundestages der Kritik an. Vergangene Woche forderten diese, Anbieter von WLAN-Hotspots dürften nicht verpflichtet werden, Verbindungen zu verschlüsseln und Nutzer zu verpflichten, bestimmten AGBs zuzustimmen. Ausnahmen für den geforderten Wegfall der Störerhaftung sollten nur dann gelten, wenn der Hotspot-Anbieter wissentlich mit einem kriminellen Nutzer zusammenarbeitet. Die Ausschüsse fordern außerdem den Wegfall der »Vermutungsregel«. Mit dieser plant die Bundesregierung schärfere Haftungsregeln für »gefahrengeneigte Dienste« wie zum Beispiel Anbieter von Online-Speichern. Auch dieser Kritik des Bundesrates schloss sich die EU-Kommission nun an.

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