Versorgung von Menschen am Lebensende wird verbessert
Neues Hospiz- und Palliativgesetz
Die Hospiz- und Palliativversorgung konzentriert sich auf Menschen kurz vor ihrem Tod. Durch Pflege, Schmerztherapie und menschliche Begleitung sollen ihre Schmerzen und Ängste gelindert werden.
In Deutschland sterben jedes Jahr bis zu 900 000 Menschen - jeder Zweite in einem Krankenhaus, 40 Prozent in Pflegeheimen, obwohl drei Viertel gern zu Hause bleiben würden. Nur 30 Prozent bekommen vor dem Tod eine palliative Versorgung, 90 Prozent aber bräuchten sie.
Der Deutsche Ethikrat hält diese Begriffe allerdings für nicht trennscharf genug. In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2006 differenziert er zwischen Sterbebegleitung, Sterbenlassen, Tötung auf Verlangen und dem Spezialfall assistierter Suizid.
Unter Sterbenlassen wird dabei das verstanden, was auch der Begriff »passive Sterbehilfe« umfasst: Lebensverlängernde Maßnahmen bei todkranken Patienten werden reduziert oder abgebrochen. Das kann etwa das Einstellen der künstlichen Beatmung sein. Das Sterbenlassen ist straffrei und sogar rechtlich geboten, wenn der Patient dies vorher geäußert oder veranlasst hat.
Unter Sterbebegleitung fasst der Ethikrat alle Therapien, die am Lebensende Schmerzen und Leiden lindern helfen, darunter auch Therapien, bei der die gebotene schmerzlindernde Medikation dazu führt, dass der Kranke schneller stirbt - früher als indirekte Sterbehilfe bezeichnet. Sie gilt als weitgehend zulässig.
Wer einem Sterbewilligen ein Medikament verabreicht, etwa spritzt, begeht Tötung auf Verlangen - und damit aktive Sterbehilfe. Sie ist als einzige Form bislang strafbar. Tötung auf Verlangen kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe geahndet werden.
Beim Sonderfall assistierter Suizid wird dem Sterbewilligen ein todbringendes Mittel überlassen, nicht aber verabreicht. Weil der Betroffene die Handlung selbst begeht und der Suizid in Deutschland nicht strafbar ist, ist auch die Hilfe dabei nicht illegal. epd/nd
Nach dem neuen Gesetz sollen Hospize künftig 95 statt der bisherigen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten erstattet bekommen. Zugleich wird der Mindesttagessatz um gut 60 Euro auf 261 Euro erhöht. Ärzte, die palliativmedizinisch tätig sind oder werden wollen, können mehr Honorar und Weiterbildungen abrechnen.
Krankenhäuser mit Palliativstationen sollen mit den Kassen eine höhere Vergütung vereinbaren können. Das gilt von 2017 an auch, wenn sie externe Palliativteams beschäftigen. Pflegeheime wiederum werden zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten und Ärzten verpflichtet. Heimbewohner sollen auf eigenen Wunsch in Hospize verlegt werden können, was bisher nicht geht.
Mit dem Palliativgesetz wird die Sterbebegleitung Teil des gesetzlichen Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung. Zudem haben alle Versicherten künftig bei ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf eine Einzelberatung über die Palliativagebote. epd/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.