Unternehmen verteidigen Lohndrückerei per Werkvertrag
Gewerkschaft IG Metall: Das hat besorgniserregende Ausmaße angenommen / Nahles will Gesetzentwurf im Januar abstimmen / Unternehmenslobby macht gegen Pläne für neue Regeln Front
Berlin. Die Konzern- und Unternehmenslobby macht gegen Pläne für neue Regeln bei der Leiharbeit und bei Werkverträgen Front. Angeblich geht es um Bürokratie - doch in Wahrheit geht es darum, ein Modell der Lohndrückerei zu erhalten. Mit Werkverträgen vergeben Unternehmen oft Aufträge an Fremdfirmen, etwa die Wartung der IT-Technik. Vorgesehen sind Kriterien zur Abgrenzung der Werk- von normalen Arbeitsverträgen. Ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) soll laut ihrem Ministerium möglichst zeitnah im Bundeskabinett beraten werden.
Derweil hat die IG Metall die steigende Zahl von Werkverträgen in der Industrie beklagt. IG-Metall-Chef Jörg Hofmann sagte der in Düsseldorf erscheinenden »Rheinischen Post«, man spreche hier »über besorgniserregende Ausmaße«. Bei Logistikern und Industriedienstleistern sei etwa jeder Dritte per Werkvertrag beschäftigt. Bei Entwicklungsdienstleistern jeder Fünfte. »Weil wir die Leiharbeit mit den Branchenzuschlägen unattraktiv gemacht haben, nutzen die Firmen nun Werkverträge, um die Löhne systematisch zu drücken und Stammbelegschaften abzubauen«, so Hofmann.
Der Gewerkschaftschef forderte von der Bundesregierung klare Kriterien zur Abgrenzung von Leiharbeit und Werkvertrag: »Werkvertragsnehmer sind heute günstiger und werden deshalb häufiger eingesetzt. Oft missbräuchlich: Da findet nicht selten massiver Sozialversicherungsbetrug statt.« Wo Werkvertrag drauf stehe, sei Leiharbeit drin, sagte Hofmann. »Kommt doch einmal der Zoll vorbei, wird schnell umdeklariert: Die Arbeitgeber zaubern eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis aus der Schublade. Aus dem Werkvertragsnehmer wird dann ein Leiharbeitnehmer.« Damit müsse Schluss sein. Zudem forderte er, die Betriebsräte beim Werkvertrags-Einsatz besser zu informieren, und es müsse einen besseren Gesundheitsschutz für Werkvertragsnehmer geben.
»Es ist fest vereinbart, dass der Gesetzentwurf im Januar in die Ressortabstimmung geht«, sagte Nahles der »Rheinischen Post« vom Mittwoch. Ihr Gesetzentwurf basiere auf der Grundidee: »Mehr Flexibilität durch Tarifvertrag«. Zur Kritik an ihren Plänen sagte die Ministerin, Druck machten die Unternehmen, die nicht in einer Tarifgemeinschaft seien.
Mit dem Gesetzentwurf will Nahles Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen einschränken. So soll künftig unter anderem verhindert werden, dass Leiharbeiter als Streikbrecher in Unternehmen eingesetzt werden, und Betriebsräte sollen über den Einsatz von Werkvertragsnehmern besser informiert werden.
Durch das Gesetz sollen Leiharbeiter unter anderem von einem Betrieb künftig nur noch maximal 18 Monate ununterbrochen eingesetzt werden dürfen. Im Anschluss daran müssen sie von ihm fest übernommen werden. Zwar soll es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von dieser Regelung geben - doch dies soll nur für Unternehmen gelten, die Mitglied in einem tarifgebundenen Verband sind.
Das bringt die Kapitallobby auf die Palme. »Bürokratie muss abgebaut werden, statt durch neue Gesetzentwürfe neue Bürokratie zu schaffen«, sagte der Präsident des Arbeitgeberverbands BDA, Ingo Kramer, der Deutschen Presse-Agentur. »Deshalb müssen die Referentenentwürfe zu Werkvertrag und Zeitarbeit sowie zur Lohngleichheit in ihrer jetzigen Form wieder vom Tisch.«
»Werkverträge müssen völlig unverändert auch in Zukunft durch selbstständige Unternehmen möglich sein«, verlangte dagegen Kramer. »Das erfordert grundlegende Änderungen des praxisfremden und hochbürokratischen Entwurfs aus dem Arbeitsministerium.« Der im bisherigen Entwurf enthaltene Kriterienkatalog stelle typische Dienst- oder Werkverträge in Frage. »Spezialisierte Zulieferung im Anlagenbau, IT-Dienstleister oder technische Serviceunternehmen dürfen nicht durch neue gesetzliche Regelungen gefährdet werden.« Agenturen/nd
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