EU-Gericht besteht auf Naturschutzvorgaben bei Waldschlößchenbrücke
Luxemburg. Bei der Beurteilung einer Klage zum Bau der Dresdner Waldschlößchenbrücke muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig europäische Naturschutzvorgaben berücksichtigen. Dass der Bauort im Elbtal zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens noch nicht als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung eingestuft war, spiele keine Rolle, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Was das Urteil aus Luxemburg für eine Klage von Naturschützern der Grünen Liga Sachsen gegen die Dresdner Waldschlößchenbrücke bedeutet, muss nun das Gericht in Leipzig entscheiden. Die deutschen Richter hatten den EuGH lediglich um eine grundlegende Auslegung von EU-Recht gebeten. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen für ein Bauprojekt eine nachträgliche Verträglichkeitsprüfung erforderlich wird. dpa/nd
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