Eingezäunte Friesen
Über Strandgebühren an der Nordsee soll am Dienstag erneut ein Gericht entscheiden
Worum geht es?
Eintritt, Abgabe oder Kurtaxe - in vielen Orten ist ein Besuch am Strand für Badegäste nicht umsonst. In den ostfriesischen Badeorten Hooksiel und Horumersiel-Schillig werden von auswärtigen Gästen für den Zugang zum mit Zäunen abgesperrten Strand von April bis Oktober drei Euro verlangt. Dagegen wehren sich zwei Bürger aus Nachbargemeinden. Sie fordern den Gratiszugang zumindest zu bestimmten Abschnitten und haben gegen die Gemeinde Wangerland geklagt. Nach Angaben der Initiative »Für freie Strände« gibt es in Niedersachsen eine Abgabepflicht an rund 120 von 134 Strandkilometern. »Rund 90 Prozent der Strände in Niedersachsen sind damit nicht frei zugänglich«, sagt Kläger Janto Just. Das Urteil könnte also Folgen für andere Badeorte haben.
Wie argumentieren die Kläger?
Nach Ansicht der Initiative »Für freie Strände« verstößt der Eintritt gegen das Bundesnaturschutzgesetz. »Für die Strände gilt das allgemeine Betretungsrecht. Das muss in angemessenem Umfang gewährt werden«, fordert Just. Mit einer Mitstreiterin hat er die Berufungsklage vor dem OVG eingereicht. Nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg ist die Forderung nun auf einzelne Abschnitte begrenzt. In anderen Bundesländern sei gesetzlich vorgesehen, dass es in angemessenem Umfang gebührenfreie Strände geben muss, betont Just.
Wie argumentiert die Gemeinde?
Die Gemeinde Wangerland will auf die Einnahmen nicht verzichten. Diese fließen ihren Angaben nach in die Pflege des ohnehin teilweise künstlich angelegten Strandes, der Toiletten und Duschen sowie des Spielplatzes und der Parkflächen. Die betroffenen Abschnitte seien zudem nicht auf die geforderte Weise teilbar, sagt Bürgermeister Björn Mühlena. »Sollte die Initiative Erfolg haben, so müssten wir zur Refinanzierung auf andere Finanzierungsmöglichkeiten wie etwa auf eine Parkgebühr oder einen Tageskurbeitrag ausweichen.«
Wie haben die Vorinstanzen entschieden?
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Klage im September 2014 als unzulässig und unbegründet abgewiesen (Az.: 1 A 1314/14). Die Kläger hätten keinen Anspruch auf freien Zugang zum Strand. Die betreffenden Strandabschnitte gehörten mit ihren Parkplätzen, Toiletten und anderen Einrichtungen nicht zu den vom Bundesnaturschutzgesetz betroffenen freien und ungenutzten Landschaften. Sie seien vom Land an die Gemeindetochter Wangerland Touristik GmbH verpachtet worden und würden als kommerzielle Freizeiteinrichtung genutzt. Außerdem hätten die Kläger gegen die Wangerland Touristik klagen müssen, befanden die Richter. Dass sie das bereits vor dem Amtsgericht Jever versucht hätten, sei nicht entscheidend.
Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus?
Auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern muss mancherorts für den Strandzugang bezahlt werden, doch sind große Gebiete kostenfrei. An wie vielen Stränden Urlauber zur Kasse gebeten werden, erheben die Tourismusverbände nicht. Muss bezahlt werden, ist mit Kontrollen statt Zäunen zu rechnen. »Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern keine Orte mit Strandgebühr und auch keine Zäune, doch fordern manche Kurorte Gebühren über eine Kurtaxe«, so Tobias Woitendorf vom Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern. »Wir haben mehrere Hundert Kilometer Strand außerhalb der Orte, auf denen keinerlei Gebühren erhoben werden«, bestätigt er. »Das Wandern am Strand entlang der Wasserlinie ist in Schleswig-Holstein kostenfrei«, ergänzt Catrin Homp vom Tourismusverband Schleswig-Holstein. dpa/nd
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