Reiserecht

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Flugverspätung nach Vogelschlag ist »höhere Gewalt«

Nicht selten müssen bei einem Vogelschlag Flugzeuge notlanden oder werden so schwer beschädigt, dass sie nicht abheben können. Die Folge: Verspätungen. Doch dafür gibt es für die Fluggäste keine Entschädigung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 24. September 2013 (Az. X ZR 129/12 und Az. X ZR 160/12).