Rotmilane als Bremse 
der Energiewende?

Standortplanung für Windkraft in der Klemme

  • Benjamin Haerdle
  • Lesedauer: 5 Min.

Jördenstorf ist eine nicht mal 1000 Einwohner große Gemeinde im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Als Besonderheiten gelten die Dorfkirche aus dem 13. Jahrhundert, ein Ginkgobaum und ein altes Schöpfwerk, mit dem Wasser aus der Peene zum Tränken der Tiere gefördert wurde. Für Vogelschützer hat der entlegene Flecken deutlich mehr zu bieten: 15 von bundesweit nur 100 Brutpaaren des seltenen Schreiadlers sollen hier nach Angaben des Naturschutzbund (NABU) im Umkreis von 15 Kilometern ihre Heimat gefunden haben, drei davon in weniger als sechs Kilometern Entfernung. Gleichzeitig soll hier, gegen den Widerstand des NABU, ein Windpark mit 16 Windkraftanlagen entstehen. Das Ringen, ob die Windräder aufgebaut werden dürfen oder nicht, ist nach Meinung der Naturschutzorganisation exemplarisch - und zwar für eine schlechte Standortplanung und ein mit großen fachlichen und rechtlichen Mängeln durchgeführtes Genehmigungsverfahren. »Diese Genehmigung hätte aus naturschutzrechtlichen Gründen niemals erteilt werden dürfen«, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Müller.

Die Windenergie ist wichtiger Bestandteil der Energiewende. Ende 2015 lieferten mehr als 26 000 Windkraftanlagen etwa 13,3 Prozent des in Deutschland erzeugten Stroms. Die Windanlagen auf Äckern, Wiesen und Bergkämmen sind zugleich auch die wichtigste unter den regenerativen Stromquellen. Und auch wenn 2015 nach Angaben des Bundesverbands Windenergie das zweitbeste Jahr seit Beginn der Windenergie-Entwicklung an Land war, wird es immer schwieriger, neue Standorte zu finden. »Aufgrund der Ausbauintensität der Windkraft in den letzten Jahrzehnten bestehen teilweise kontroverse Diskussionen«, urteilt das Bundesamt für Naturschutz (BfN), Deutschlands oberste Naturschutzbehörde. Leicht zugängliche oder windstarke Lagen sind bereits genutzt, ertragreiche Standorte werden seltener. Nun werden neue Standorte gesucht, aber dort nehmen die Konflikte zu - und nicht nur, weil sich immer mehr Menschen durch die Optik und den Lärm der Windräder gestört fühlen, sondern auch, weil neue Standorte die Lebensräume seltener Vogel- und Fledermausarten einschränken.

Windkraftgegner und -befürworter munitionieren sich deshalb immer wieder aufs Neue. So verschärften voriges Jahr die Staatlichen Vogelschutzwarten ihre Empfehlungen, in welchem Mindestabstand zu den Nestern bestimmter Greifvogelarten die Mühlen gebaut werden dürfen. Das so genannte Helgoländer Papier II sieht beispielsweise vor, dass der Abstand zum Rotmilanhorst 1500 Meter statt wie bisher 1000 Meter betragen sollte. Für Schwarzstorch und Seeadler sind 3000 Meter, für Schreiadler 6000 Meter vorgesehen. Seine Brisanz erhält das Papier, weil es vor Gerichten gerne als entscheidende fachliche Orientierung zu Rate gezogen wird - und damit mit verantwortlich ist für das Ende so mancher Planerträume. Das macht auch nachvollziehbar, warum vor allem grün-regierte Landesumweltministerien, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben wollten, die Inhalte des Helgoländer Papiers bei dessen Neuauflage nicht nur abschwächten, sondern auch dessen Verabschiedung verschleppten. Wie das Fachblatt »Der Falke« schreibt, habe diese Verzögerung Betreiberfirmen mehrere Jahre Zeit verschafft, Anlagen dort zu bauen, wo sie nach einstimmiger fachlicher Überzeugung nicht hätten gebaut werden dürfen.

Schon jetzt ist ein Hauen und Stechen um mögliche Standorte entbrannt, bei denen Greifvogelhorste möglichen Windparkanlagen im Weg stehen. So legten im schleswig-holsteinischen Stangheck bei Kappeln Unbekannte eine rund 140 Jahre alte Eiche um und zerstörten damit einen Seeadlerhorst. In der Nähe von Boxberg in Rheinland-Pfalz stellten Naturschützer fest, dass in einem Bereich möglicher Windkraftnutzung der Horstbaum eines Rotmilans gefällt wurde. Das gleiche geschah im Altmarkkreis Salzwedel, wo offenbar ebenfalls ein Rotmilanhorst einer geplanten Windkraftanlage entgegenstand.

Dies sind keine Einzelfälle. Bundesweit, das ergaben Recherchen von NABU und dem Komitee gegen Vogelmord, nimmt die Zahl von Horstfällungen und Vogeltötungen zu. So bestehe für 42 Fälle zwischen 2010 und 2015 dringender Verdacht, dass Großvogelhorste in der Nähe von bestehenden und geplanten Windkraftanlagen illegal zerstört worden seien. Auch bei der Tötung von drei geschützten Tieren liege ein Zusammenhang nahe, teilten die Vogelschützer mit.

Um Interessenskonflikte zu entschärfen, hatte das BfN schon recht frühzeitig festgehalten, dass bestimmte Areale nicht für die Windmühlen in Frage kommen sollten. Naturnahe Wälder mit altem Baumbestand, Schutzgebiete wie Natura-2000-Flächen, Zugkorridore von Vögeln und Fledermäusen oder Flusstäler und Wiesen, die als Nahrungs- und Bruthabitate für Wiesenbrüter dienen, sollten unbebaut bleiben. Allerdings mahnte das BfN auch an, dass zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen im Wald auf Naturhaushalt, Landschaftsbild und biologische Vielfalt noch erhebliche Kenntnislücken bestünden.

In der Tat ist die Faktenlage überschaubar. Wissenschaftliche Studien, die die Folgen der Windkraft für die Artenvielfalt beschreiben, gibt es bislang nur wenige. So schätzen Forscher des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung, dass nur ein Bruchteil der Windkraftanlagen Naturschutzauflagen erfüllt. Demzufolge kämen in Deutschland jährlich bis zu 250 000 Fledermäuse ums Leben. In einer Rotmilan-Studie gehen Ornithologen für Brandenburg davon aus, dass 3,1 Prozent des nachbrutzeitlichen Milanbestands an Windkraftanlagen verunglücken. Zudem sammelt die Staatliche Vogelschutzwarte des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg seit dem Jahr 2002 Daten zu Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen an Windenergieanlagen (WEA) in Europa und Deutschland. Eine zuverlässige Hochrechnung über die Zahl jährlicher Verluste einzelner Arten lässt sich daraus aber nicht ableiten.

Mehr wissenschaftliche Klarheit erhofft man sich deshalb von einer Freilandstudie in Norddeutschland, die grob formuliert herausfinden will, wie viele Vögel mit Windenergieanlagen an Land kollidieren und wie sich das auf das Populationsniveau auswirkt. An der Progress-Studie, die in den nächsten Wochen vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlich werden soll, ist der Biologe Oliver Krüger von der Universität Bielefeld beteiligt (siehe Interview). Um die heftigen Diskussionen wieder zu versachlichen, müssten Windenergie und Greifvogelschutz mehr in Einklang gebracht werden. »Betreiber und Vogelschützer sollten mehr miteinander reden«, sagt er.

Doch zumeist sprechen nur die Gerichte. In der Sache um Jördenstorf gab das Verwaltungsgericht Schwerin Ende 2015 dem Eilantrag des NABU Mecklenburg-Vorpommern statt. Das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg habe nur unzureichend geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Somit muss mit einem möglichen Baubeginn der Anlagen gewartet werden bis zur Entscheidung im Hauptverfahren. Das aber kann dauern. Beide Seiten sind gewappnet. Der NABU kündigte bereits an, im Falle einer Niederlage beim nächsthöheren Gericht zu klagen. Und auch der Windparkbetreiber hat sich gerüstet. Er hat für die gleichen Flächen einen zweiten Antrag gestellt, um 13 Windräder aufzubauen. Fortsetzung ist also garantiert.

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