Ausschluss von Männern trifft auf Kritik

Neues Gleichstellungsgesetz für den Nordosten geplant

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Schwerin. Der generelle Ausschluss von Männern bei der Wahl von Gleichstellungsbeauftragten in Ministerien, Behörden, Schulen und Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns trifft zunehmend auf Kritik. »Ein Geschlecht prinzipiell auszugrenzen ist nicht nachvollziehbar und es widerspricht auch dem Grundgedanken der verfassungsrechtlich verankerten Gleichstellung von Mann und Frau«, beklagte der LINKEN-Landtagsabgeordnete Peter Ritter.

Am Mittwoch wird sich zunächst der Bildungsausschuss mit der von Sozialministerin Birgit Hesse (SPD) vorgelegten Neufassung des Landesgleichstellungsgesetzes befassen. Im Mai ist dazu im Parlament eine Expertenanhörung vorgesehen.

Ritter, selbst gleichstellungspolitischer Sprecher seiner Fraktion, räumte ein, dass Frauen in vielen Bereichen noch immer Nachteile erlitten. »Sie verdienen bei gleicher Arbeit oft weniger und kommen schwerer in Führungspositionen«, sagte der Oppositionspolitiker. Doch machten etwa auch alleinerziehende Väter die Erfahrung, dass sie hart um ihre Rechte auf Teilzeit oder Telearbeit von zu Hause kämpfen müssten und wegen der Doppelbelastung auch übergangen würden. »Auch für solche Männer ist die Gleichstellungsbeauftragten da, sie von der Wahl dieser Vertrauensperson auszuschließen widersinnig«, betonte Ritter.

Laut Gesetzentwurf dürfen Männer weder an der Wahl teilnehmen, noch für das Amt kandidieren. Hesse räumte ein, dass es in der Regierung eine längere Diskussion dazu gegeben habe, dann aber doch entschieden wurde, auch künftig nur Frauen an der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten zu beteiligen. Als Grund wurde genannt, dass es deren vorrangige Aufgabe sei, Nachteile von Frauen abzubauen. Hesse erhofft sich von konkreten Zielvereinbarungen, zu denen Ministerien und Landesbehörden künftig verpflichtet werden sollen, eine schrittweise Erhöhung des Frauenanteils in den Führungsetagen.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Reinhard Dankert, äußerte ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Auch seiner Ansicht nach ist der Ausschluss eines ganzen Geschlechts bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten nicht statthaft. Seine Behörde achtet unter anderem auf die Einhaltung des vom Bund 2006 beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes etwa bei Stellenausschreibungen. Dabei dürfen im Regelfall nur solche Daten abgefordert werden, die geschlechterspezifische Beschränkungen ausschließen. dpa/nd

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