Landkreis soll Kosten für Privat-Kita erstatten
Dresden. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge muss Eltern aus Freital die Kosten von rund 5700 Euro für eine private Kita-Unterbringung erstatten. Das Verwaltungsgericht Dresden gab Eltern recht, denen die Stadt im August 2012 keinen Kitaplatz für ihren damals dreijährigen Sohn zur Verfügung stellen konnte. Das Paar schloss einen Vertrag mit einer privaten Einrichtung ab und forderte nun die Kosten vom Landkreis abzüglich des Elternbeitrags zurück, den es auch in einer städtischen Kita hätte zahlen müssen. Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt haben Anspruch auf einen Kita-Platz. Erfüllt die Wohnortgemeinde diesen nicht, kann nach Ansicht der Richter vom Jugendhilfeträger - in diesem Fall der Landkreis - ein Ersatz der Aufwendungen für die Beschaffung eines Platzes verlangt werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 1K1542/12). dpa/nd
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